Rückwärts laufende Schuldenuhr belegt die erfolgreiche Funktion der Schuldenbremse
Zur Umstellung der Schuldenuhr des Bundes der Steuerzahler Niedersachsen/Bremen können Sie den haushaltspolitischen Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Ulf Thiele, wie folgt zietieren:
„Die Umstellung der Schuldenuhr ist ein positiver Schritt, da das Land Niedersachsen im Januar damit beginnt, die zur Bewältigung der Corona-Lage aufgenommenen Kredite zurückzuzahlen. Die gesetzliche Regelung dazu wurde von CDU und SPD in der vorherigen Legislaturperiode gemeinsam beschlossen. Dies setzt die Verpflichtung der niedersächsischen Schuldenbremse um, nach der in Notlagen aufgenommene Kredite anschließend abgebaut werden müssen. Die rückwärts laufende Schuldenuhr ist somit eine Leistung der vorherigen Landesregierung und belegt die erfolgreiche Funktion der niedersächsischen Schuldenbremse.
Die Schuldenbremse erlaubt Kreditaufnahmen in Notlagen und Phasen niedriger Steuereinnahmen, schützt jedoch vor einer unkontrollierten Ausgabenpolitik. Sie zwingt jede Landesregierung, unabhängig von ihrer Zusammensetzung, zur Konzentration auf wichtige Investitionen und verpflichtet dazu, aufgenommene Schulden zu tilgen. Damit schützt die Schuldenbremse zukünftige Generationen vor Überschuldung und zwingt jede Landesregierung, mit den zur Verfügung stehenden Mitteln auszukommen.“