Krankenhausreform: Versorgungssicherheit und Krisenfestigkeit jetzt sichern

Hannover. „Die Landesregierung darf die vom Bund eröffneten Spielräume bei der Krankenhausreform nicht ungenutzt verstreichen lassen. Niedersachsen braucht jetzt Planungssicherheit für Kliniken, Träger und Kommunen – und eine Krankenhausplanung, die Versorgungssicherheit und Krisenfestigkeit gleichermaßen im Blick hat“, erklärt der sozialpolitische Sprecher der CDU-Fraktion Eike Holsten.

Niedersachsen müsse die im Krankenhausreformanpassungsgesetz vorgesehenen Spielräume bis Ende 2026 konsequent nutzen, um Versorgungslücken zu vermeiden, Krankenhausstandorte geordnet weiterzuentwickeln und insbesondere die medizinische Versorgung im ländlichen Raum dauerhaft zu sichern. „Gerade in einem Flächenland wie Niedersachsen dürfen Krankenhausplanung und Leistungsgruppenzuweisung nicht allein von Ballungsräumen aus gedacht werden. Für viele Menschen entscheiden Entfernungen und Rettungswege im Ernstfall über Leben und Gesundheit“, so Holsten.

Zugleich brauche es mehr Tempo bei der Umsetzung der Krankenhausreform. Krankenhäuser und Kommunen bräuchten dringend einen verbindlichen Zeitplan für die Zuweisung der Leistungsgruppen. Zudem seien landesverbürgte Liquiditätskredite notwendig, um wirtschaftlich angeschlagene Kliniken zu stabilisieren. „Transformation darf nicht durch Insolvenz oder kalte Schließung erfolgen“, betont Holsten.

Auch die Krisenfestigkeit des Gesundheitswesens müsse stärker berücksichtigt werden. „Krankenhäuser sind Teil der kritischen Infrastruktur unseres Landes. Niedersachsen brauche deshalb eine Gesundheitsversorgung, die auch in außergewöhnlichen Lagen belastbar bleibt“, erklärt Holsten abschließend.

veröffentlicht am 28.05.2026