
NIA-Pläne: Rot-Grün ignoriert Expertenargumente gegen neue Landes-Schulden
Anlässlich der dringlichen Anfrage im heutigen Plenum mit dem Titel „NIA verfassungswidrig? Hält die Landesregierung an ihrem „Versuch der Umgehung der Schuldenbremse“ fest?“ können Sie den finanzpolitischen Sprecher und stellv. Fraktionsvorsitzenden der CDU-Landtagsfraktion, Ulf Thiele wie folgt zitieren:
„Mit seinen Plänen zur Errichtung einer ‚Niedersächsischen Immobilienanstalt‘ (NIA), bleibt der Finanzminister auf dem Holzweg. Die NIA vergrößert die Koordinierungsprobleme im Landesbau, verschlechtert die Transparenz und dient dem verfassungswidrigen Bruch der Schuldenbremse. Der einzige objektive Zweck der Errichtung der NIA ist es, neben und außerhalb der Schuldenbremse noch einmal weitere Schulden aufzunehmen. Dies ignoriert Finanzminister Heere. Er verantwortet damit persönlich, dass der Landesbau und geplante Bauprojekte durch diese Fehlkonstruktion erheblichen Schaden nehmen werden.
Trotz der sehr kritischen Stellungnahmen unter anderem der unabhängigen Experten der Universität Trier, der Universität Passau und des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes des Landtages, welche erhebliche verfassungsrechtliche Risiken in der geplanten Kreditfinanzierung der NIA neben den Regeln der Schuldenbremse sehen, hält die rot-grüne Landesregierung an dem Projekt fest. Das haben die Antworten der Landesregierung zur heutigen Dringlichen Anfrage der CDU-Landtagsfraktion leider gezeigt. Dabei haben sowohl der Landesrechnungshof als auch der Bund der Steuerzahler und verschiedene Gutachter, wie u.a. Prof. Dr. Rösel von der TU Braunschweig keine Effizienzgewinne in der NIA sehen bzw. ihr keinen wirtschaftlichen Mehrwert zuweisen.
Wir erwarten von der rot-grünen Landesregierung und den sie tragenden Fraktionen, dass sie die sehr kritischen Stellungnahmen der Experten im Rahmen der Anhörung nicht weiter ignorieren, sondern ihren Schuldendurst jetzt endlich zügeln, den Gesetzentwurf zurückziehen, das Baumanagement der Landesregierung deutlich effizienter aufstellen und die notwendigen Hochbau- und Sanierungsmaßnahmen im Haushalt des Landes darstellen und finanzieren.“