
Rot-Grün verschiebt Gesetz wegen verfassungsrechtlicher Bedenken
Angesichts der soeben im Haushaltsausschuss des Niedersächsischen Landtages erfolgten Absetzung des Tagesordnungspunktes zur Anhörung und Erörterung des Gesetzes zur Anstalt Niedersächsische Immobilienaufgaben (NIA) können Sie den finanzpolitische Sprecher der CDU-Fraktion Ulf Thiele wie folgt zitieren:
„Rot-Grün hat das Gesetz zur Errichtung einer Immobilienanstalt des Landes (Landtags-Drs. 19/7498) nach dem Ergebnis einer schriftlichen Anhörung von der Tagesordnung genommen und die für Oktober geplante Beschlussfassung auf das November-Plenum verschoben. Hintergrund ist, dass auch die von SPD und Grünen benannten Sachverständigen erhebliche verfassungsrechtliche und inhaltliche Bedenken geäußert haben. Ein von Rot-Grün benannter Staatsrechtler hat in der Anstalt explizit ein Vehikel zur Umgehung der unverändert geltenden Schuldenbremse gesehen. Entsprechende Bedenken sind von uns seit Bekanntwerden des Vorhabens vorgetragen worden.
Wir begrüßen die Verschiebung ausdrücklich und werden nun in die vertiefte verfassungsrechtliche Prüfung eintreten. Außerdem fordern wir, den Gesetzentwurf vollständig zurückzuziehen – er ist verfassungsrechtlich hochriskant und inhaltlich unausgereift.
Stattdessen sind eine umfassende Reform des staatlichen Baumanagements des Landes, die Prüfung des Aufbaus eines Landesbetriebes für die Landesliegenschaften innerhalb des Landeshaushaltes und unter der weiterhin geltenden Schuldenbremse, sowie die ernsthafte Einbeziehung echter privatwirtschaftlicher Lösungen dringend geboten. Angesichts eines inzwischen völlig anderen Nutzungsverhaltens sollte im Übrigen der Gebäudebestand auf Reduzierungsmöglichkeiten geprüft werden.“