CDU-Fraktion kritisiert Umgang der Landesregierung mit Hochwasserhilfen – Neubescheidung der Anträge gefordert

Hannover. Die CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag zeigt sich tief enttäuscht über das Vorgehen der rot-grünen Landesregierung bei der Auszahlung der Hilfen nach dem verheerenden Weihnachtshochwasser 2023/2024. Trotz der über einen Nachtragshaushalt ausreichend bereitgestellten Mittel sind zahlreiche betroffene Landwirte und Wasserverbände bislang kaum unterstützt worden.

„Es ist absolut inakzeptabel, dass Hilfsanträge von Landwirten reihenweise abgelehnt wurden, weil lückenhafte Satellitenbilder als alleinige Entscheidungsgrundlage herangezogen wurden – obwohl verlässliche Auskünfte der Landkreise und weiteres Bildmaterial hätten herangezogen werden können“, erklärt der haushaltspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Ulf Thiele. „Die Landesregierung hat es versäumt, alle verfügbaren Informationen zum Schadensumfang zu berücksichtigen und so die dringend benötigte Hilfe für die Landwirtschaft sachgrundlos verweigert.“

Besonders empörend sei die Aussage der Vertreterin des Landwirtschaftsministeriums im Haushaltsausschuss des Landtages im Rahmen der (gestrigen) Unterrichtung zum Stand der Schadensregulierung, betroffene Landwirte hätten ja klagen können – die Klagefrist sei inzwischen allerdings abgelaufen. „Das ist ein Schlag ins Gesicht all jener, die durch das Hochwasser massive Schäden erlitten haben“, so Thiele.

Ebenso wenig nachvollziehbar sei es, dass Wasserverbände mit exorbitant hohen Stromkosten für den Dauerbetrieb der Hochwasserschutzanlagen – insbesondere der Großpumpen an der Küste – auf den finanziellen Schäden weitgehend sitzen bleiben sollen, weil die Landesregierung nur Kosten akzeptiere, die ab dem 23. Dezember 2023 entstanden seien. „Die Starkregenfälle setzten weit früher ein. Die Pumpen der Wasserverbände liefen seit Mitte Oktober auf Hochtouren, um schlimmeren Schaden zu verhindern“, so Melanie Reinecke in der Haushaltsausschusssitzung. Ihr Kollege Claus Seebeck führte aus, dass andernfalls die gesamte Region unter Wasser gestanden hätte. Die Hochwasserlage habe im Oktober begonnen – und nicht im Dezember. Die Fristsetzung sei falsch. „Dass die Verbände jetzt insbesondere die Landwirte der Küstenregion mit deutlich höheren Beiträgen belasten oder dringend notwendige Investitionen zurückstellen müssen, weil das Land die Energiekosten erst ab dem 23. Dezember als Schaden anerkennt, ist weder nachvollziehbar noch sinnvoll“, erklärte Björn Thümler, Vorsitzender des Haushaltsausschusses des Niedersächsischen Landtages, in der Debatte.

Die CDU-Fraktion fordert die Landesregierung auf:

•  alle Erstattungsanträge betroffener Landwirte unter Einbeziehung sämtlicher verfügbarer Nachweise und Informationen zu den vom Hochwasser betroffenen Gebieten neu zu bescheiden,

• die Hilfsprogramme so anzupassen, dass die Wasser- und Schöpfwerksverbände auch für die zur Abwendung von Überflutungen bereits vor dem Stichtag 23.12.2023 entstandenen Mehrkosten entschädigt werden können.

„Die Landesregierung muss endlich ihrer Verantwortung gerecht werden und die Sorgen der Betroffenen ernst nehmen. Es darf nicht sein, dass Zahlungen bereitstehender Hilfsgelder an den formalen Hürden realitätsferner Ministerialbürokratie scheitern”, betont Ulf Thiele für die CDU-Fraktion abschließend.

veröffentlicht am 08.05.2025