Bis heute profitierte nur Weils Büroleiterin von der Neuregelung des Finanzministeriums – Rot-grüne Landesregierung verweigert transparente Aufklärung im Haushaltsausschuss

Hannover. „In der heutigen Sitzung des Haushaltsausschusses wollten wir weitere Informationen über die Auswirkungen der eigens für die Büroleiterin des Ministerpräsidenten geschaffenen Sonderlocke erhalten. Wir mussten aber zur Kenntnis nehmen, dass der grüne Finanzminister und seine grüne Staatssekretärin hier heute im Ausschuss zu politischen Entscheidungen nicht Stellung nehmen wollten. Sie haben stattdessen die Sachbearbeiter-Ebene des Finanzministeriums vorgeschoben, um sich unliebsamen Fragen zu politischen Vorgängen zu entziehen. Dieses Vorgehen dokumentiert den fehlenden Aufklärungswillen dieser Landesregierung in der `Gehaltaffäre´ und stellt eine Unverschämtheit gegenüber dem Parlament dar“, so der haushaltspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion Ulf Thiele.

„Die Landesregierung hat gegenüber der Öffentlichkeit und bei Antworten gegenüber Journalisten bewusst den Eindruck erweckt, dass nicht nur die Büroleiterin des Ministerpräsidenten vom Wegfall der Nachzeichnung des beamtenrechtlichen Lebenslaufs profitiert hat, sondern dass es zwei weitere Fälle gegeben habe. Erst auf eine parlamentarische Anfrage meiner Fraktion war die Landesregierung dann gezwungen, zunächst einzuräumen, dass sie im stillen Kämmerlein noch weitere Regeländerungen vorgenommen hat, die mit dem Fall der Büroleiterin im Kern nichts zu tun hatten. In der Antwort auf eine weitere Anfrage musste die Landesregierung dann weiter eingestehen, dass von der eigens für die Büroleiterin des Ministerpräsidenten geschaffenen Neuregelung bis zum heutigen Tage nur die Büroleiterin und sonst niemand profitierte,“ erklärt die Parlamentarische Geschäftsführerin der CDU-Fraktion Carina Hermann.

„Es ist schon ein bemerkenswerter Vorgang, dass die Landesregierung auf eine Anfrage von Journalisten schlicht nicht wahrheitsgemäß antwortet, und weitere Personalfälle anführt, die in Wahrheit von einer komplett anderen Regelungsänderung profitierten als die Büroleiterin von Herrn Weil. Tatsächlich genehmigte das MF diese beiden anderen Fälle noch nach alter Rechtslage,“ so Thiele weiter.

„Es wäre nun an der Landesregierung gewesen, dies auch einmal klipp und klar der Öffentlichkeit zu sagen, statt weiterhin zu suggerieren, es gäbe neben der Büroleiterin noch weitere Fälle, die es tatsächlich nicht gibt. Die Landesregierung täte jetzt gut daran, ihr Märchen von der Attraktivitätssteigerung durch die Schaffung der Möglichkeit, Berufseinsteiger auf hoch bezahlte Leitungsfunktionen im Umfeld von Mitgliedern der Landesregierung zu setzen, zu beenden“, so Hermann abschließend.

Hinweis: Als Anlage finden Sie die Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage der CDU-Fraktion mit der Drs.-Nr. 19/5025 und die Antwort der Landesregierung auf die kleine Anfrage der CDU-Fraktion mit der Drs.-Nr. 19/4664. Die entscheidenden Passagen haben wir für Sie gelb hinterlegt.

veröffentlicht am 21.08.2024