Büroleiter-Affäre – Chef der Staatskanzlei verhält sich trotz Rechtswidrigkeit gleichgültig

Anbei übersenden wir Ihnen in Sachen „Gehaltsaffäre Weil“ das Gutachten des Rechtsanwalts Dr. Heiermann und eine schematische Übersicht zur Rechtslage. Eine vorherige Versendung des Gutachtens war uns nicht möglich, da es auf Unterlagen beruht, die die Landesregierung als vertraulich eingestuft hat. Die punktuell geschwärzte Fassung wurde nun freigegeben. Dem Ausschuss lag das Gutachten seit dem Abend des 22. Mai 2024 vor. Ab diesem Zeitpunkt konnten alle Mitglieder des Ausschusses sowie die anderen berechtigten Personen das Gutachten bei der Landtagsverwaltung einsehen.

Wir übersenden Ihnen zudem ein Statement der Parlamentarischen Geschäftsführerin der CDU-Landtagsfraktion Carina Hermann:

„Das Gutachten von Herrn Rechtsanwalt Dr. Heiermann kommt zu einem sehr eindeutigen Ergebnis: Die Staatskanzlei hat an vier Stellen im Zusammenhang mit der Einstellung und höheren Vergütung der Büroleiterin des Ministerpräsidenten rechtswidrig gehandelt. Die Rechtswidrigkeit ist damit bewiesen. Dies wird auch durch die bisherigen Zeugenaussagen bestätigt. Weder die Staatssekretärin im Finanzministerium noch die dortige Fachebene haben eine rückwirkende Anwendung der für die Büroleiterin geschaffene Neuregelung bezwecken wollen. Und selbst der Chef der Staatskanzlei musste einräumen, dass er davor gewarnt wurde, ihm diese Warnungen aber gleichgültig waren. Die untauglichen Versuche der Staatskanzlei durch nachgeschobene Anscheins-Begründungen etwas anderes darzulegen, sind endgültig gescheitert. Der Ministerpräsident und der Chef der Staatskanzlei haben schwere Fehler gemacht, die bis heute nicht eingeräumt werden. In der Staatskanzlei hat sich nach zehn Jahren eine völlig inakzeptable Gutsherrenart breitgemacht. Es ist endgültig Zeit für personelle Konsequenzen in der Staatskanzlei.“

veröffentlicht am 30.05.2024