Niedersächsische Schuldenuhr um weitere 254 Millionen Euro zurückgestellt – Eine gute Nachricht insbesondere für die junge Generation

Sehr geehrte Damen und Herren,

Zur heutigen Umstellung der niedersächsischen Schuldenuhr durch den Vorstand des Steuerzahlerbundes Niedersachsen-Bremen, JAN Vermöhlen, können Sie den stellvertretenden Vorsitzenden und Sprecher für Haushalt und Finanzen der CDU-Fraktion Ulf Thiele wie folgt zitieren:

„Dass am (heutigen) Mittwoch die Niedersächsische Schuldenuhr um weitere 254 Millionen Euro zurückgestellt werden konnte, ist eine gute Nachricht insbesondere für die junge Generation. Sie wird nochmals weniger mit Notlagenkrediten belastet, die aufgenommen worden waren, um in Niedersachsen die Maßnahmen des Landes und der Kommunen gegen die Covid-19-Pandemie zu finanzieren und Schaden von der Bevölkerung und der Wirtschaft abzuhalten. Die Teile des dafür eingerichteten Covid-19-Sondervermögens, die im Ergebnis nicht mehr benötigt werden, müssen getilgt werden. Die Große Koalition hat damals in einem sehr guten Gesetz zur Errichtung des Covid-19-Sondervermögens dafür gesorgt, dass diese Schuldentilgung jetzt erfolgen muss. Auf diese Weise wurden bis jetzt knapp 3,6 Milliarden Euro, die ursprünglich als Notlagenkredite aufgenommen worden waren, zurückbezahlt. Zur Pandemiebekämpfung wurden demnach 3,8 Milliarden Euro Kredite eingesetzt. Der Schuldenstand des Landes sinkt mit der erneuten Tilgung auf 64,43 Milliarden Euro.

Sollten weitere Restbestände in dem Sondervermögen nicht benötigt werden, müssen auch diese getilgt werden. Das ist einer der großen Vorteile, die wir mit diesem Sondervermögen haben. Es gibt keine Vermischung mit dem Normalhaushalt und es gibt damit auch konsequent keine Möglichkeit, das Geld, welches zur Pandemiebekämpfung bereitgestellt worden war, zweckentfremdet einzusetzen. Die Abwicklung der Programme ist vollständig transparent und kein Minister der jetzigen Koalition kann sich mit klebrigen Fingern an dem Geld bedienen. Daher bin ich froh, dass wir 2020 die Entscheidung für dieses Sondervermögen so getroffen haben.“

veröffentlicht am 21.Feb.2024