Thiele: Rot-Grüne Landesregierung räumt Verfassungsbruch im Verfahren vor dem Staatsgerichtshof ein

Hannover.  Kleine Anfrage des Abgeordneten Thiele zur Abgabe von Grundsteuererklärungen durch das Land wurde von der Landesregierung nicht verfassungsgemäß beantwortet – Land versuchte verpasste Abgabefrist für Grundsteuererklärung in 2.100 Fällen zu vertuschen

In dem Verfahren vor dem Niedersächsischen Staatsgerichtshof des Abgeordneten Thiele gegen die Landesregierung hat die Landesregierung durch den Chef der Staatskanzlei im Schriftsatz vom 12. Februar 2024 nunmehr eingeräumt, dass die Antwort des grünen Finanzministers vom 3. Juli 2023 auf die Kleine Anfrage des stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden und haushaltspolitischen Sprechers der CDU-Landtagsfraktion, Ulf Thiele, unter dem Titel „Grundsteuerreform in Niedersachsen: In welchem Umfang genügt das Land seiner Erklärungspflicht?“ vom 30. Mai 2023 nicht ordnungsgemäß beantwortet wurde und die Landesregierung damit die Verfassung des Landes Niedersachsen gebrochen hat.

Dazu erklärt der CDU-Abgeordnete Jens Nacke, der Thiele in dem Verfahren vor dem Staatsgerichtshof anwaltlich vertreten hatte: “Die rot-grüne Landesregierung knüpft nahtlos an die erste rot-grüne Regierungszeit von Stephan Weil aus den Jahren 2013 – 2017 an, in der der Staatsgerichtshof mehrfach die Verfassungswidrigkeit des Handelns von Rot/Grün feststellen musste. Der Ministerpräsident ist aufgerufen, seine Ministerinnen und Minister daran zu erinnern, dass die Verfassung keine lästige Nebenaufgabe, sondern die Grundlage unseres demokratischen Rechtsstaats ist und Beachtung finden muss.“

Der Abgeordnete Thiele hatte im Oktober 2023 ein Verfahren vor dem Staatsgerichtshof (StGH 13/23) eingeleitet, weil sich die Landesregierung verweigerte seine Anfrage vom 30. Mai 2023 nach dem Stand der Abgabe von Grundsteuererklärungen durch das Land Niedersachsen für die grundsteuerpflichtigen Grundstücke zu beantworten.

 “Inhaltlich ist die Antwort der Landesregierung ein politischer Offenbarungseid. Aus der nun vorgelegten Antwort ergibt sich, dass das Land zum Stichtag 31. Januar 2023, der Tag an dem die von ihr selbst gesetzte Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärungen auch für alle Steuerpflichtigen in Niedersachsen auslief, von 3.378 erforderlichen Erklärungen insgesamt 2.100 Erklärungen nicht abgegeben hat. Das sind mehr als 60 Prozent der abzugebenden Erklärungen, die fehlten. Zugleich hat der Finanzminister die säumigen Steuerbürger mit Mahnschreiben überzogen und Strafen angedroht. Das Land sollte als Vorbild vorangehen und gesetzliche Pflichten beachten und nicht brechen. Ich rufe die rot-grüne Landesregierung für die Zukunft auf, sich an Recht und Gesetz zu halten und insbesondere die Verfassung zu respektieren”, erklärte Thiele zu dem Schriftsatz der Landesregierung an den Staatsgerichtshof.

„So gut es ist, dass die Antwort nun vorliegt, so bitter ist es, dass die Landesregierung erst angesichts einer Klage vor dem Staatsgerichtshof bereit war, ihrer verfassungsrechtlichen Pflicht nachzukommen. Dass es nun rund acht Monate gedauert hat, bis die Landesregierung eine Antwort vorlegt, spricht Bände und zeigt, dass sie bei dem Verfahren vor dem Staatsgerichtshof die gleiche Sorgfalt und zeitgerechte Bearbeitung hat vermissen lassen, an der es bereits bei der Bearbeitung der ursprünglichen Anfrage gemangelt hat”, so Thiele abschließend.

veröffentlicht am 15.Feb.2024