Landesregierung ist zu Tilgung von Corona-Krediten rechtlich verpflichtet

Zur heute im Kabinett beschlossenen Fortschreibung des Covid-19-Sondervermögens können Sie den haushaltspolitischen Sprecher der CDU-Landtagsfraktion Ulf Thiele wie folgt zitieren:

Die heute verkündete Tilgung nicht genutzter Mittel aus dem Covid-19-Sondervermögen ist keine freiwillige politische Entscheidung der rot-grünen Landesregierung. Sie ist dazu rechtlich verpflichtet. Denn nicht genutzte Mittel müssen zwingend getilgt werden, unabhängig davon, ob sie kreditfinanziert sind oder nicht. So ist es in dem von CDU und SPD im Mai 2020 beschlossenen Gesetz zur Errichtung des Covid-19-Sondervermögens geregelt. Die vorherige Koalition stellte so sicher, dass die Kredite zur Bewältigung der Pandemie nicht von kommenden Generationen, sondern zeitnah getilgt werden.

Mit der jetzt beschlossenen Tilgung wird zudem sichergestellt, dass das Covid-19 Sondervermögen als einziges teilweise kreditfinanziertes Sondervermögen Niedersachsens den Maßstäben des Bundesverfassungsgerichtsurteils aus 2023 zum Nachtragshaushalt 2022 des Bundes sicher und vollumfänglich genügt.”

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veröffentlicht am 13.02.2024