CDU-Fraktion zieht wegen der Missachtung der Oppositionsrechte durch Rot/Grün vor den Niedersächsischen Staatsgerichtshof

Hannover. „Die Abgeordneten der CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag werden in dieser Woche einen Antrag auf abstrakte Normenkontrolle bezüglich des zweiten Nachtragshaushaltsgesetzes 2023 und des entsprechenden Haushaltsbegleitgesetzes beim Niedersächsischen Staatsgerichtshof in Bückeburg stellen. Wir lassen damit die Verfassungsmäßigkeit des Handelns der Landesregierung und der sie tragenden Fraktionen aus SPD und Bündnis 90/Die Grünen gerichtlich überprüfen“, so der Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion Sebastian Lechner.

„Das Gesetzgebungsverfahren zum zweiten Nachtragshaushalt 2023 verletzt nach unserer Überzeugung die Abgeordneten in ihrem freien Mandat und ihrem Recht auf Chancengleichheit. Rot-Grün agierte mit der Brechstange und hat in einem völlig chaotischen Beratungsverfahren mit sehr weitreichenden kurzfristigen Änderungsanträgen eine ordentliche parlamentarische Beratung unmöglich gemacht. Die rot-grüne Koalition hat bei diesem Gesetzgebungsverfahren einmal mehr keinen angemessenen Umgang mit den Oppositionsrechten gezeigt“, so die Parlamentarische Geschäftsführerin Carina Hermann.

„Die CDU-Fraktion hat die Sach- und Rechtslage gründlich geprüft und ist überzeugt, dass das Handeln von Rot-Grün gegen die Niedersächsischen Verfassung verstößt. Daher haben wir beschlossen, vor den Staatsgerichtshof zu ziehen. Die Oppositionsrechte sind ein wichtiger Bestandteil der Demokratie, und wir werden nicht zulassen, dass sie missachtet werden“, so der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Ulf Thiele.

In der Anlage finden Sie die beiden GBD-Stellungnahmen im Verfahren zum Haushaltsbegleitgesetz zum 2. Nachtrag 2023 sowie den zeitlichen Ablauf.

veröffentlicht am 05.02.2024