Thiele: CDU-Fraktion begrüßt Einlenken der Landesregierung bei der Soforthilfe Hochwasserschutz

CDU schlägt Rot-Grün zur Beschleunigung vor, ihrem bereits eingereichten Antrag beizutreten

Hannover. Eine Woche nach der CDU-Fraktion beantragt jetzt auch die rot-grüne Landesregierung einen Nachtragshaushalt zum Aufbau einer Soforthilfe für die Hochwassergebiete. Dazu erklärt Ulf Thiele, stellvertretender Vorsitzender und haushaltspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag, Ulf Thiele:

„Es ist gut, dass die rot-grüne Landesregierung ihren Plan fallen lässt, lediglich mit einer Soforthilfe von zehn Millionen Euro auf die Hochwasserlage zu reagieren. Die bereits jetzt erkennbaren Schäden an Hochwasserschutzeinrichtungen, Gebäuden und Infrastruktur haben ganz andere Dimensionen. Die CDU-Landtagsfraktion hat großes Interesse daran, dass den Menschen, Unternehmen, Kommunen und Deichverbänden in den Hochwassergebieten schnell geholfen wird. Die Schäden müssen kurzfristig und unbürokratisch behoben werden. Daher haben wir bereits vor einer Woche ein Gesetz für einen Nachtragshaushalt 2024 in Höhe von 100 Millionen Euro auf den Weg gebracht, mit dem sichergestellt wird, dass die Soforthilfe bereits Anfang Februar vom Landtag beschlossen und dann eingesetzt werden kann.

Die Landesregierung hat leider unnötig Zeit verstreichen lassen. Sinnvoll wäre es jetzt, dass die Fraktionen von SPD und Grünen unserem Gesetzentwurf am morgigen Mittwoch in der ersten Beratung im Haushaltsausschuss, gerne auch mit Erweiterungsanträgen, beitreten. Damit kann ein gesetzeskonformes  Beratungsverfahren bis zum Februarplenum sichergestellt werden.

Für die CDU-Fraktion ist wichtig, dass aus dem Sofortprogramm auch die Kommunen und die Deichverbände sowie das Land selbst in die Lage versetzt werden, kurzfristig beschädigte Deiche, Einrichtungen und Gerät zu reparieren oder zu ersetzen, das Gerät und Material des Katastrophenschutzes wieder aufzufüllen und den Hochwasserschutz schnellstmöglich und vollständig wieder herzustellen, um bereits im Februar und März mögliche Frühjahrshochwasser beherrschen zu können.

Zudem fordern wir den Bund auf, das Sofortprogramm des Landes finanziell zu ergänzen und darüber hinaus, nach dem Vorbild der Hochwasser-Maßnahmen 2017, gemeinsam mit dem Land, kurzfristig steuerliche Erleichterungen für die betroffenen Bürger und Unternehmen zu vereinbaren.

Bundes- und Landesregierung müssen jetzt endlich vom Reden ins Handeln kommen. Die Zeit drängt. Die CDU hat dafür vorgearbeitet. Die Landesregierung kann sich unserer Anträge, Vorlagen und Beschlüsse dazu gerne bedienen.“

veröffentlicht am 16.Jan.2024