Bundesverfassungsgerichtsurteil – Ist auch eine Mahnung an die Niedersächsische Landesregierung
Zum aktuellen Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Bundeshaushalt und der Umwidmung des Sondervermögens zur Bewältigung der Coronapandemie können Sie den haushaltspolitischen Sprecher und stellvertretender Fraktionsvorsitzender der CDU-Landtagsfraktion Ulf Thiele wie folgt zitieren:
„Dieses Urteil ist auch eine Mahnung an die Niedersächsische Landesregierung, sehr sorgsam mit den Regeln der Schuldenbremse umzugehen. Beispielsweise bei der geplanten Errichtung und Finanzierung einer Landeswohnungsgesellschaft oder einer Liegenschaftsgesellschaft. Ob das Urteil Einfluss auf die Struktur der niedersächsischen Sondervermögen haben muss, wird ebenfalls im Detail zu prüfen sein. Den ersten Rufen nach Lockerung oder Änderung der Schuldenbremse entgegnen wir sehr klar, dass die Schuldenbremse eine absolut notwendige und sinnvolle Grundregel der Finanzpolitik ist, um nachfolgende Generationen vor einer übermäßigen Schuldenlast zu schützen.
Jede Generation muss ihre Krisen und Herausforderungen selbst lösen und diese auch finanzieren. Die Ampel hat diese Regel in ihrer Zerstrittenheit und Maßlosigkeit mit Füßen getreten. Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Urteil deutlich gemacht, dass den Tricksereien und dem unseriösen Haushaltsgebahren der Bundesregierung Einhalt geboten werden muss. Welche Auswirkungen das Urteil für das Land und die anstehenden Hauhaltsberatungen hat, werden wir ebenfalls sehr genau prüfen.“