Thiele: Jahressteuergesetz ist eine Steuererhöhung durch die Hintertür

Hannover. „Der Bundesrat hat heute dem Jahressteuergesetz mit umfassenden steuerlichen Änderungen zugestimmt. Damit ist bei der Erbschaftsteuer die gebotene Entlastung der Bürgerinnen und Bürger verhindert worden und stattdessen steht eine Steuererhöhung durch die Hintertür bevor. Wir als CDU-Fraktion haben die Landesregierung vor dieser Sitzung explizit aufgefordert, im Bundesrat die Zustimmung zu verweigern und den Vermittlungsausschuss anzurufen. Darüber hinaus sollte sich die Landesregierung auf Bund-Länder-Ebene für höhere persönliche Freibeträge bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer einsetzen, die den gestiegenen Immobilienwerten und der hohen Inflation Rechnung tragen“, erklärt der stellvertretende Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion Ulf Thiele.

„Die aktuellen persönlichen Freibeträge der Erbschafts- und Schenkungssteuer wurden seit 2009 nicht mehr angepasst. Seitdem sind jedoch die Immobilienwerte in Deutschland deutlich angestiegen. Diese Wertentwicklung und die Inflation führen dazu, dass die persönlichen Freibeträge einen wesentlichen Teil ihrer Entlastung verloren haben. Mit der ab 1. Januar 2023 geplanten Anpassung der Grundbesitzbewertung an die tatsächlichen Entwicklungen steigt die Bewertung von Immobilien in vielen Fällen nochmals stark an“, so der Finanzexperte weiter.

„Insbesondere in den Ballungsräumen steigt damit auch der Druck auf die Wohnungsmieten weiter an. Erben von Wohngrundstücken sind häufig aus wirtschaftlichen Gründen zum Verkauf gezwungen, allein um die Erbschaftssteuer aufzubringen. Höhere Freibeträge sind ein einfaches und unbürokratisches Mittel, um Wohnraum innerhalb der Familie auch über Generationen zu erhalten“, mahnt Thiele abschließend.

veröffentlicht am 16.Dez.2022