Verfassungsschutzgesetz endlich reformieren

Zum heute von der Innenministerin vorgestellten Verfassungsschutzbericht 2023 können Sie den CDU-Landtagsabgeordnete Christoph Plett wie folgt zitieren:

„Der Verfassungsschutzbericht 2023 zeigt deutlich: Die Formen des Extremismus werden vielfältiger, unübersichtlicher und damit gefährlicher für unsere freiheitlich-demokratische Gesellschaft. Ob Rechtsextremismus, Linksextremismus, Islamismus oder Extremismus mit Auslandsbezug, die Zahlen zu Mitgliederzahlen oder gewaltbereiten Extremisten sind unverändert hoch und damit besorgniserregend. Dabei gehen die Extremisten immer geschickter vor, um ihre kruden Botschaften zu verbreiten. Sie nutzen zunehmend soziale Medien, um so Anhänger zu gewinnen. Umso wichtiger ist es, dass der Verfassungsschutz gut aufgestellt ist, und zwar nicht nur personell, sondern auch bei den rechtlichen Möglichkeiten, Extremisten vorzeitig zu erkennen, um ihnen das Handwerk zu legen. Hier hakt es gewaltig, denn das Verfassungsschutzgesetz ist dringend reformbedürftig. Wichtige Befugnisse wie die von Rot-Grün 2015 abgeschaffte Wohnraumüberwachung oder die Online-Durchsuchung fehlen. Die Hürden für den Daten- und Informationsaustausch mit anderen Behörden aber auch mit nichtöffentlichen Stellen sind im Vergleich zu anderen Ländern deutlich zu hoch. Die Hauptaufgabe des Verfassungsschutzes ist es, hinter die Fassade zu schauen, um Extremisten frühzeitig aufzuspüren. Dafür braucht der Verfassungsschutz ein breites Spektrum von nachrichtendienstlichen Mitteln, die auch den Herausforderungen der digitalen Welt gerecht werden.“ 

veröffentlicht am 13.Jun.2024