Überfälliges Vereinsverbot: DMG seit Jahren im Visier des Verfassungsschutzes

Zum heute vollzogenen Verbot des Vereins „Deutschsprachige Muslimische Gemeinschaft e.V.“ (DMG) in Braunschweig können Sie den innenpolitischen Sprecher der CDU-Landtagsfraktion André Bock wie folgt zitieren:

Das heute von der Innenministerin ausgesprochene Vereinsverbot ist überfällig, und die zu diesem Verbot führenden Erkenntnisse nicht neu. Denn: Seit Jahren tauchte der Verein DMG ausführlich im Verfassungsschutzbericht auf, so bereits 2018. Dort ist zu lesen, dass über die Internetmedien des Vereins Prediger zu Wort kamen, die klar der salafistischen Szene zuzuordnen waren. Aus unerklärlichen Gründen ist das SPD-geführte Innenministerium über Jahre hinweg nicht eingeschritten. Dadurch konnte die DMG Schritt für Schritt eine bundesweite Bedeutung für die salafistischen Szene erlangen. Es ist höchste Zeit, dass alle Sicherheitsbehörden im Land aber auch auf Bundesebene mit voller Entschlossenheit gegen islamistische Extremisten und die verfassungsfeindliche Ideologie des politischen Islam vorgehen. Das Islamische Zentrum in Hamburg gehört ebenfalls dazu. Es ist immer noch nicht verboten, obwohl hierzu sogar eine Entschließung des Bundestages vorliegt. Und die extrem nationalistische, antisemitisch, rassistisch und rechtsextremistisch ausgerichtete „Ülcücü-Bewegung“, die sog. „Grauen Wölfe“, dürfen immer noch ungestört ihre Propaganda verbreiten. Diese richtet sich ausweislich des Verfassungsschutzberichts 2022 gegen den Gedanken der Völkerverständigung und gegen das friedliche Zusammenleben der Völker – eine Begründung, die auch für das Verbot der DMG ausschlaggebend war.

veröffentlicht am 12.06.2024