Hüttemeyer: Ausbau der erneuerbaren Energien fördern, nicht gefährden – Abschöpfungserlöse für Erneuerbare verhindern

Hannover. „Das Gesetz zur Strompreisbremse enthält richtigerweise Vorschriften zur Entlastung der Verbraucher, leider aber auch Regelungen zur Abschöpfung von Überschusserlösen im Zeitraum 01.12.2022 bis 30.6.2023. Diese Abschöpfung betrifft auch alle Anlagen zu Erzeugung erneuerbarer Energien. Somit blockiert das Gesetz den Ausbau der so wichtigen und klimafreundlichen Anlagen“, erklärt der Abgeordnete André Hüttemeyer zur Einbringung eines Entschließungsantrags der CDU zum Ausbau der erneuerbaren Energien.

Selbst der Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. spreche von einem „Abschöpfungs-Irrweg“ und Marktteilnehmer sehen die Abschöpfungserlöse als Investitionsblockade.

„Über die Erlösabschöpfung soll wieder Geld aus dem Markt genommen werden, welches aber viel schneller und sinnvoller in die Investition in erneuerbare Energien gesteckt werden könnte. Daher fordern wir in unserem Antrag, dass die Überschusserlöse von Erneuerbaren Energie Anlagen wieder reinvestiert werden“, so der Abgeordnete.

Die Herausforderungen beim Ausbau der erneuerbaren Energien seien nur gemeinsam zu stemmen, denn diese Herausforderungen seien riesig. Daher lade die CDU-Fraktion dazu ein, den eingebrachten Antrag im Laufe der Beratungen gemeinsam zuzustimmen.

„Wir fordern die Landesregierung auf, mit uns gemeinsam eine Blockade der erneuerbaren Energien zu verhindern. Lassen Sie uns gemeinsam einen Turbo beim Ausbau der erneuerbaren Energien hinlegen“, so Hüttemeyer.

veröffentlicht am 13.12.2022