Lechner: Nachtragshaushalt und steuerliche Hilfen – mit der richtigen Finanzpolitik die Folgen des Hochwassers mildern
Hannover. „Die CDU-Landtagsfraktion beantragt, noch im Februarplenum einen Nachtragshaushalt zu beschließen, mit dem 100 Millionen Euro für schnelle und unbürokratische Soforthilfen für die betroffenen Hochwassergebiete sowie zur Unterstützung der betroffenen Kommunen bei der Wiederherstellung beschädigter Infrastruktur zur Verfügung gestellt werden. Dieser Nachtragshaushalt wird durch eine Entnahme aus der Landesrücklage finanziert“, erklärt der Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion Sebastian Lechner.
Bei Bedarf werde die CDU-Fraktion einen weiteren Nachtragshaushalt beantragen, dessen Volumen in gleicher Weise finanziert werden solle.
„In der Rücklage sowie in den Sondervermögen stehen dem Land ausreichend Mittel zur Finanzierung zur Verfügung, so dass auch durch die Hochwasserlage keine erhebliche Beeinträchtigung der Finanzlage des Landes vorliegt“, so Lechner.
Der CDU-Fraktion sei bewusst, dass die Beseitigung der Schäden des Hochwassers bei vielen Steuerpflichtigen zu erheblichen finanziellen Belastungen führen werde. „Die CDU-Landtagsfraktion hält es für dringend geboten, den Geschädigten durch steuerliche Maßnahmen zur Vermeidung unbilliger Härten entgegenzukommen. Auch nach dem Hochwasser 2017 haben Land und Bund entsprechende Regelungen getroffen, auf deren Basis jetzt erneut und möglichst unbürokratisch steuerliche Maßnahmen zur Unterstützung Hochwasser Geschädigter ergriffen werden müssen“, so der CDU-Fraktionschef.
Das Bundesfinanzministerium und die Landesregierung müssten dazu einvernehmlich mit einem Erlass die notwenigen Maßnahmen regeln.
Für die Redaktionen:
In der Anlage finden Sie das gestern durch die Fraktion beschlossene Positionspapier mit den wichtigsten Vorschlägen zur Bewältigung der Hochwasserfolgen.2024 01 10 PM Lechner Anlage Positionspapier Nachtragshaushalt Hochwasser