In der `Gehaltsaffäre Weil´ fehlen entscheidende Unterlagen – Untersuchungsausschuss bewertet Verhalten von Hamburgs Finanzsenator Dressel als rechtswidrig

Hannover. In der heutigen Sitzung des Untersuchungsausschusses zur `Gehaltsaffäre Weil´ hat sich der Ausschuss darauf verständigt, die Beratungen dann fortzusetzen, wenn sämtliche Beweisbeschlüsse ordnungsgemäß abgearbeitet wurden und alle Mitglieder des Ausschusses die von der Landesregierung nun sehr kurzfristig vor der Sitzung vorgelegten neuen Akten sichten und auswerten konnten.

„Die von der Landesregierung neu vorgelegten Akten werden wir darauf prüfen, ob sich Anhaltspunkte für weiteren Aufklärungsbedarf und weitere Verfehlungen der Landesregierung ergeben, die über die bisherige Rechtswidrigkeit des gesamten Vorgangs hinausgehen. Für das Märchen von Herrn Weil, es sei bei der Einzelfalllösung zu Gunsten seiner persönlichen Mitarbeiterin um eine allgemeine Attraktivitätssteigerung gegangen, gibt es unverändert keinen einzigen Anknüpfungspunkt. Zudem stehen die Antworten der Landesregierung auf unsere Kleine Anfrage mit einem langen Fragenkatalog zu den weiteren Änderungen der Beförderungspraxis immer noch aus“, so die Parlamentarische Geschäftsführerin der CDU-Fraktion, Carina Hermann.

„Weiterhin liegt auch die von Hamburg angeforderte Personalakte der Büroleiterin nicht in Gänze vor. Nachdem der SPD-Finanzsenator Dressel die Herausgabe der Personalakte verweigert hat, ist der Untersuchungsausschuss heute zu dem Ergebnis gekommen, dass dieses Verhalten rechtwidrig ist. Klar ist jedenfalls, dass der Untersuchungsausschuss die Freie und Hansestadt Hamburg auf Herausgabe der Akten vor dem Verwaltungsgericht verklagen wird, sofern Hamburg sich weiterhin versperrt. Da die Rechtslage an dieser Stelle auf Grund obergerichtlicher Entscheidungen glasklar ist, dürfte eine Klage gegen Hamburg von allen Ausschussmitgliedern unterstützt werden“, so die CDU-Politikerin weiter.

„All diese Informationen sind erforderlich, um abschließend über das weitere Vorgehen und die weitere Ladung von Zeugen entscheiden zu können“, so Hermann abschließend.

veröffentlicht am 08.08.2024