Toepffer: „Vergütungen für Führungskräfte börsennotierter Unternehmen von Anteilseignern festlegen lassen“ – CDU will Aktionärsrechte stärken
Hannover. Die CDU-Landtagsfraktion hat die Landesregierung aufgefordert, Initiativen der Bundesregierung im Bundesrat zu unterstützen, mit denen die Festlegung von Gehältern und Bonuszahlungen den Anteilseignern eines börsennotierten Unternehmens überlassen wird. Der stellvertretende CDU-Fraktionsvorsitzende Dirk Toepffer erklärte: „Das Volksreferendum in der Schweiz hat auch in Deutschland eine belebende und sachgerechte Debatte um die Entlohnung von Führungspersonal ausgelöst. Aktionäre können die Leistungen eines Unternehmens angemessen beurteilen – deshalb sollten sie bei der Festsetzung der Gehälter und Bonuszahlungen auch das letzte Wort haben.“
Toepffer betonte, dass die Rechte der Arbeitnehmervertreter in Aufsichtsräten durch stärkere Aktionärsrechte keineswegs beschnitten würden. Vielmehr würden bestehende Kontrollrechte sinnvoll erweitert, da in der Vergangenheit die Kluft zwischen Zahlungen an Führungskräften und Gehältern einfacher Angestellter trotz Mitbestimmung der Arbeitnehmerseite in Aufsichtsräten gewachsen sei. „Anteilseigner- und Arbeitnehmermitsprache ergänzen sich daher optimal“, so Toepffer.
Die Aktionäre börsennotierter Unternehmen, zu denen oft auch Großanteilseigner wie etwa Hedgefonds gehören, hätten sich zuletzt als äußerst kritisch bei der Festlegung von Zahlungen an Führungskräfte erwiesen, sagte Toepffer. „Bestes Beispiel ist das Schweizer Bankhaus Julius Bär, wo die Aktionärsversammlung Anfang April den Vergütungsbericht des Unternehmens, unter Berücksichtigung der Ergebnisse des Volksentscheids, zurückgewiesen hatte“.