Nacke: Kritik an CDU-Gutachten zur Paschedag-Besoldung unausgegoren – Schneider muss Verdacht des gleichgültigen Umgangs mit Steuergeldern zügig ausräumen

Hannover. Der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Landtagsfraktion, Jens Nacke, hält die Replik von Finanzminister Schneider auf ein Experten-Gutachten zu den Umständen der Höherbesoldung des ehemaligen grünen Staatssekretärs Paschedag für unausgegoren. Der Berliner Verwaltungsrechtler Prof. Ulrich Battis kam in dem von der CDU-Fraktion in Auftrag gegebenen Gutachten zu dem Schluss, dass es durchaus – entgegen der Darstellung der Landesregierung – rechtliche Möglichkeiten gegeben hätte, die unnötige Besserstellung Paschedags nach B10-Besoldung zu verhindern. Nacke erklärte mit Blick auf die Stellungnahme Schneiders: „Wenn der Sachverhalt so einfach wäre, wie Schneider nun Glauben machen möchte – dann sollte das der Finanzminister auch nachweisen können. In den von der Landesregierung vorgelegten Akten fehlen allerdings die Vermerke, aus denen die tatsächlichen Umstände der Versetzung Paschedags und seine Eingruppierung in die Gehaltsstufe B10 nachvollziehbar wären. Das bestärkt uns in dem Verdacht, das die Landesregierung die Höherbesoldung Paschedags gar nicht verhindern wollte, wie sie mehrfach vorgegeben hat.“

Nacke forderte zur Aufklärung der Höherbesoldung Paschedags die zügige und vollständige Aktenvorlage durch die Landesregierung. „Eine rasche Aufklärung der fragwürdigen Höherbesoldung Paschedags sollte auch im Interesse der Landesregierung liegen. Insbesondere Finanzminister Schneider sollte der hier entstandene Verdacht des gleichgültigen Umgangs mit Steuergeldern nicht egal sein. Wenn er tatsächlich nicht zu verbergen hat, kann er die Akten umgehend vorlegen.“

veröffentlicht am 01.10.2013