Thümler: VW-Gesetz ist und bleibt EU-konform

Hannover. CDU-Fraktionschef Björn Thümler begrüßt die heutige Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zum VW-Gesetz: „Das VW-Gesetz ist und bleibt EU-konform. Das hat der EuGH heute bestätigt.“ Die Luxemburger Richter folgten mit ihrer Entscheidung der Empfehlung von Generalanwalt Nils Wahl vom Mai 2013. Wahl hatte dafür plädiert, die Klage der EU-Kommission gegen Deutschland wegen einer unvollständigen Umsetzung des EuGH-Urteils zum VW-Gesetz von 2007 zurückzuweisen. Deutschland habe das VW-Gesetz nach einem früheren EU-Urteil bereits ausreichend nachgebessert, urteilten die Richter.

Aus Sicht Thümlers ist die Entscheidung des Gerichtes folgerichtig und bestätigt klar den Kurs der von Angela Merkel geführten Bundesregierung sowie der früheren niedersächsischen Ministerpräsidenten Christian Wulff und David McAllister. „Die im VW-Gesetz geregelte qualifizierte Sperrminorität, an der die EU-Kommission Anstoß nimmt, ist im deutschen Aktienrecht üblich.“ Auch zukünftig müsse das VW-Gesetz geschützt und unterstützt werden, betont Thümler. „Das VW-Gesetz ist für unser Land von überragender wirtschaftlicher Bedeutung: Es garantiert, dass die Heimat der Weltmarke Volkswagen Niedersachsen bleibt.“

veröffentlicht am 22.10.2013