Hillmer: Fortschreibung des Zukunftsvertrags unverzichtbar – Verpflichtungsermächtigung im Haushalt muss zusätzliche Sicherheit für Hochschulen schaffen

Hannover. Als „unverzichtbar“ bezeichnet der stellvertretende Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, Jörg Hillmer, die Fortschreibung des Zukunftsvertrags II in Form des heute von der Landesregierung beschlossenen Hochschulentwicklungsvertrags. „Die Abschaffung der Studienbeiträge erhöht die Abhängigkeit der niedersächsischen Hochschulen von den Zuweisungen durch das Land“, sagte Hillmer. „Um zusätzliche Verbindlichkeit und damit Planungssicherheit für die Universitäten und Fachhochschulen zu schaffen, halten wir eine unterstützende Verpflichtungsermächtigung im Haushalt für notwendig.“ Bislang sei die Kompensation der Studienbeiträge im Haushaltsplanentwurf 2014 allein für das Wintersemester 2014/15 verbindlich festgeschrieben. „Eine zusätzliche Verpflichtungsermächtigung ab 2015 würde die Kompensation hingegen für die Gesamtlaufzeit des Hochschulentwicklungsvertrages sicherstellen“, erklärte Hillmer.

veröffentlicht am 22.10.2013