Thümler und Nacke: Zögerlich, widerwillig und unvollständig – Landesregierung verletzt elementare Informationsrechte des Parlaments – CDU reicht Klage in Bückeburg ein

Hannover. Die CDU-Landtagsfraktion wird wegen der umfangreichen Zurückhaltung von maßgeblichen Akten im Zuge der Affäre Paschedag-Meyer-Weil heute Klage gegen die rot-grüne Landesregierung beim Niedersächsischen Staatsgerichtshof einreichen. CDU-Fraktionschef Björn Thümler erklärte dazu: „Verzögerte und unvollständige Informationen sind ein Markenzeichen dieser Landesregierung im Umgang mit dem Parlament. Was Abgeordnete bereits bei der Beantwortung von Anfragen an die Landesregierung bereits mehrfach bemängelt haben – verspätete und ungenügende Antworten – ist von Rot-Grün während des Untersuchungsausschusses zur Affäre Paschedag-Meyer-Weil auf die Spitze getrieben worden.“ So habe die Landesregierung die angeforderten Akten nur widerwillig, selektiv und häufig in einem chaotischen Zustand bereitgestellt, kritisierte Thümler. „Dem eigenen Anspruch an vollständiger Aufklärung und Transparenz in der Affäre Paschedag-Meyer-Weil sind SPD und Grüne nicht ansatzweise gerecht geworden.“

Von insgesamt 10.765 angeforderten Aktenseiten seien von der Landesregierung etwa die Hälfte, nämlich 4.747 Seiten, nicht vorgelegt worden. Thümler: „Die Landesregierung muss sich den Vorwurf gefallen lassen, die Aufklärungsarbeit des Untersuchungsausschusses massiv zu behindern. Wer die Hälfte der Akten zurückhält, sagt auch nicht die ganze Wahrheit.“ Nach Ansicht des CDU-Fraktionsvorsitzenden verstoße die Regierung Weil offenkundig gegen Artikel 24 Abs. 2 der Landesverfassung, wonach die Landesregierung Akten „unverzüglich und vollständig“ vorzulegen hat.

Der Parlamentarische Geschäftsführer und Untersuchungsausschuss-Obmann der CDU-Fraktion, Jens Nacke, sagte: „Man wird den Eindruck nicht los, dass diese Landesregierung in der Affäre Paschedag-Meyer-Weil etwas verbergen will. Wer hätte gedacht, dass eine rot-grüne Landesregierung solche Schwierigkeiten hat, sich an Recht und Gesetz zu halten.“ Nacke kritisierte zudem, dass sich lediglich erahnen ließe, was die Landesregierung dem Ausschuss an Akten vorenthalte. „Wir wissen, dass etwas fehlt – aber nicht was und warum.“ So seien beispielsweise von 546 angeforderten Seiten aus dem Emailverkehr der Büroleiterin von Minister Meyer lediglich 31 vorgelegt worden. Von 136 Seiten Emailverkehr der Staatssekretärin Honé fehlten 127 Seiten, ohne dass man ansatzweise nachvollziehen könne, worum es sich thematisch bei den Mails handele.

„Die rot-grüne Landesregierung lässt uns keine andere Möglichkeit, als unsere verfassungsmäßigen Rechte vor dem Staatsgerichtshof einzuklagen“, betonten Thümler und Nacke. „Wir sind sehr zuversichtlich, dass die Richter in Bückeburg unserer Klage stattgeben werden.“

veröffentlicht am 03.12.2013