Böhlke: Haftpflichtrisiko freiberuflicher Hebammen muss begrenzt werden

Hannover. Der sozialpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Norbert Böhlke, hat eine zügige politische Regelung zur Begrenzung des Haftpflichtrisikos freiberuflicher Hebammen gefordert. „Die Berufshaftpflichtprämien der freiberuflich tätigen Hebammen haben sich in den vergangenen zehn Jahren verzehnfacht. Sie betragen bereits über 5.000 Euro im Jahr. Diese Entwicklung liegt nicht etwa daran, dass die Zahl der Geburtsschäden insgesamt gestiegen ist, sondern an den stark angestiegenen Entschädigungssummen für die seltenen Großschäden, die leider vorkommen“, erklärte Böhlke. Auf etwa 1,5 Prozent der Schadenfälle entfiel dabei zuletzt nahezu die Hälfte des Gesamtschadensaufwands.

Böhlke: „Es sind Lösungen gefragt, die sowohl für die Hebammen finanziell tragbar als auch für die Versicherungsgesellschaften kalkulierbar sind.“ Nach Ansicht Böhlkes böte es sich an, die von den Berufshaftpflichtversicherungen zu tragenden Haftungssummen zu begrenzen und die Großschäden über einen staatlich finanzierten Haftungsfonds abzuwickeln.

veröffentlicht am 10.03.2014