Böhlke: Kostenexplosion in der Hebammen-Berufshaftpflicht mit Haftungsfonds eindämmen

Hannover. In der Debatte um den Versicherungsschutz freiberuflicher Hebammen hat der sozialpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Norbert Böhlke, erneut die Einrichtung eines steuerfinanzierten Haftungsfonds angeregt. Die CDU hatte sich bereits seit längerem für einen derartigen Fonds ausgesprochen, aus dem die über die Haftungshöchstgrenzen hinausgehenden Schäden bezahlt werden könnten. Während der heutigen Plenardebatte zum Thema sagte Böhlke: „Es ist gut, dass SPD und Grüne unsere Forderung in ihren Antrag aufgenommen haben. Wenn die Kostenexplosion in der Hebammen-Berufshaftpflicht nicht schleunigst eingedämmt wird, sehe ich schwarz für diesen Berufsstand.“

Der CDU-Sozialexperten bezeichnete es als „in gewisser Weise grotesk“, dass die modernen Therapie- und Heilmöglichkeiten von Geburtsschäden zu einem starken Anstieg der Entschädigungssummen geführt haben, während gleichzeitig die Zahl der verletzten Neugeborenen rückläufig sei. „Hebammen sorgen für Leben, haben aber durch die Entwicklung in ihrem Beruf bald selber nicht genug zum Leben.“

Hoffnung mache Böhlke die Ankündigung von Bundesgesundheitsminister Gröhe, bis zum Sommer eine tragfähige Lösung für die Hebammen zu präsentieren. „Wir benötigen Lösungen, die für die Geburtshelferinnen finanziell tragbar und für die Versicherer kalkulierbar sind.“ Große Zweifel hat der CDU-Politiker daher auch am rot-grünen Vorschlag, die Berufshaftpflicht für die Geburtshilfe in die gesetzliche Unfallversicherung zu überführen. „Die Unfallversicherung soll einen finanziellen Ausgleich für einen Unfall und dessen Folgen bieten. Dass diese Form der Versicherung mit der Haftung in Einklang gebracht werden kann, halte ich für äußerst fraglich.“

veröffentlicht am 28.03.2014