Thümler: Gibt es eine eigene Version der Staatskanzlei für Wechsel-Chaos bei Landesbeauftragten? CDU fordert Unterrichtung mit Gegenüberstellung

Hannover. Hat die rot-grüne Landesregierung die Öffentlichkeit im Fall der umstrittenen Ernennung ihres neuen Landesbeauftragten für Braunschweig, Wunderling-Weilbier, vollständig und wahrheitsgemäß informiert? Diese Frage hat CDU-Fraktionschef Björn Thümler aufgeworfen, nachdem der Allgemeine Vertreter des Landrates in Medien der Darstellung der Staatskanzlei zu den Vorgängen rund um die Ernennung Wunderling-Weilbiers widersprochen hatte: „Es steht der schwerwiegende Verdacht im Raum, dass sich die Staatskanzlei eine eigene Version zu den Ernennungsumständen ihrer neuen Landesbeauftragten zurechtgelegt hat, um von ihren Versäumnisse abzulenken. Insbesondere die zeitlichen Angaben der Staatskanzlei stehen im deutlichen Widerspruch zu denen des Landkreises.“

So sei der Allgemeine Vertreter nach eigenen Angaben erst am 19. Dezember 2013 von Wunderling-Weilbier mit der Klärung der Versorgungslastenteilung beauftragt worden. Die Staatskanzlei behauptet hingegen, bereits am 10. Dezember eine entsprechende Anfrage an ihn gerichtet zu haben. „Die Staatskanzlei erweckt den Eindruck, dass der Landkreis Helmstedt eine Entscheidung zur Versorgungslastenteilung bewusst ausgesessen habe und schiebt ihm die politische Verantwortung für das Wechsel-Chaos zu“, sagte Thümler. „Nach allem, was wir wissen, ist seitens Wunderling-Weilbiers, dessen politische Verantwortung in Helmstedt erst am 2. Januar 2014 endete, nicht auf die Behandlung dieser Frage in einer turnusmäßigen oder außerordentlichen Kreistagssitzung hingearbeitet worden.“ Auch an der Behauptung der Staatskanzlei, sie habe im Januar 2014 ein Vergleichsangebot an den Landkreis Helmstedt gerichtet, gebe es erhebliche Zweifel.

„In der jüngsten rot-grünen Personalpanne gibt es einige offene Fragen“, so Thümler. Die CDU-Fraktion werde daher Unterrichtung mit einer Gegenüberstellung der beteiligten Akteure aus Staatskanzlei und der Landkreisverwaltung im zuständigen Ausschuss beantragen. „So haben wir Gelegenheit, die Standpunkte von Staatskanzlei und Landkreis zu vergleichen und die offenkundigen Ungereimtheiten auszuräumen.“

veröffentlicht am 10.04.2014