Thümler: Rot-Grün verweigert Parlament Vorlage der Edathy-Akten – CDU klagt erneut gegen Landesregierung
Hannover. Nachdem die rot-grüne Landesregierung der am 20. Februar 2014 im Rechtsausschuss beantragten Vorlage von Ermittlungsakten im Fall Edathy weiterhin nicht nachkommen will, wird die CDU-Fraktion erneut vor dem Niedersächsischen Staatsgerichtshof klagen. CDU-Fraktionschef Björn Thümler erklärte: „Diese Landesregierung will das Parlament an die kurze Leine nehmen. Informationen bekommen Parlamentarier vor allem dann, wenn es Rot-Grün in den politischen Kram passt. Das trifft auf das von Pannen und Indiskretionen begleitete Ermittlungsverfahren gegen Edathy offenbar nicht zu.“
Thümler kritisierte, dass die Landesregierung im Fall Edathy gegenüber dem Ausschuss sämtliche Ermittlungsakten zurückhalte, während die Staatsanwaltschaft Hannover eine ausführliche Pressekonferenz zu Ermittlungsergebnissen abhalte und der LKA-Ermittlungsbericht bereits in den Medien kursiere. „Die Landesregierung verstöß erneut gegen Art. 24 Abs. 2 der Landesverfassung, wonach Akten unverzüglich und vollständig vorzulegen sind. Unter diesen rot-grünen Bedingungen kann der Landtag seine Kontrollfunktion gegenüber der Exekutive, zu der auch die Staatsanwaltschaft gehört, nicht ausüben. Wie schon im Fall Paschedag müssen wir uns elementare Rechte des Parlaments über den Klageweg erstreiten“, so der CDU-Fraktionschef.
Am Montag wird die Klage beim Staatsgerichtshof eingereicht. Der Parlamentarische Geschäftsführer Jens Nacke wird die CDU-Fraktion in dem Verfahren vertreten.