Thümler: Mehr Information und Mitsprache für den Landtag in EU-Angelegenheiten – CDU-Fraktion legt EU-Beteiligungsgesetz vor

Hannover. Der Niedersächsische Landtag soll künftig über politische Vorhaben der EU frühestmöglich durch die Landesregierung informiert werden. Zudem soll das Parlament mitreden können, wenn Gesetzgebungskompetenzen der Bundesländer auf die europäische Ebene übertragen werden. Das fordert der Entwurf für ein „EU-Beteiligungsgesetz“, den die CDU-Landtagsfraktion heute verabschiedet hat. CDU-Fraktionschef Björn Thümler erklärte dazu: „Die Gesetzgebungskompetenz der EU ist in den vergangenen Jahren stark gewachsen. Europäische Beschlüsse haben immer mehr Auswirkungen auf die Kompetenzen der Bundesländer und somit auf die Bürger. Mit einem Beteiligungsgesetz hätte der Niedersächsische Landtag frühzeitig die Möglichkeit, Stopp zu sagen.“

Nach dem Vorbild Baden-Württembergs sieht der CDU-Gesetzentwurf vor, dass die Informationsrechte des Landtags hinsichtlich EU-Vorhaben erweitert werden. Zudem wird die Landesregierung an Stellungnahmen des Landtags gebunden. „Auf diese Weise werden europapolitische Vorgänge transparenter und finden somit mehr Akzeptanz bei den Bürgern“, sagte Thümler.

Voraussetzung für ein Beteiligungsgesetz ist eine Änderung der Niedersächsischen Verfassung. Hier ist die Unterrichtung des Landtags durch die Landesregierung zu verschiedenen Gegenständen vorgeschrieben (Art. 25). Ausdrücklich heißt es dort auch, dass ein Gesetz näheres regeln kann. „Im Vergleich mit anderen Bundesländern hat der Niedersächsische Landtag bei EU-Gesetzvorhaben nur wenig Mitspracherecht. Das soll sich ändern“, so Thümler. Er verweist unter anderem auf Bayern, Hessen und Baden-Württemberg: Hier haben 2011 alle Fraktionen im Landtag ein Beteiligungsgesetz eingebracht. Thümler ist sich sicher: „Auch in Niedersachsen wollen die Menschen mitreden können, wenn es um EU-Vorhaben geht, die sie direkt betreffen.“

veröffentlicht am 03.06.2014