Ross-Luttmann: Edathy-Untersuchungsausschuss muss auch Niewisch-Lennartz vorladen
Hannover. Anlässlich der heutigen Konstituierung des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses zum Fall Edathy sagte die stellvertretende Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, Mechthild Ross-Luttmann: „Angesichts der staatsanwaltschaftlichen Versäumnisse und Pannen in der Edathy-Affäre sehen wir den Ergebnissen des Untersuchungsausschusses mit großem Interesse entgegen. Der Fall Edathy ist in weiten Teilen ein niedersächsischer Fall. Im Sinne einer vollständigen Aufklärung führt an der Anhörung von Justizministerin Niewisch-Lennartz kein Weg vorbei.“
Niewisch-Lennartz müsse sich zahlreiche Fragen zu den Ermittlungspannen gefallen lassen: Etwa nach dem Immunitätsstatus Edathys am Tag seiner Hausdurchsuchung. „Niewisch-Lennartz rechtfertigt die Durchsuchung vom 10. Februar mit einem Landgerichtsbeschluss, den sie allerdings nicht vorlegt. Jeder Zweifel, der eine Missachtung des hohen Verfassungsguts Immunität nahelegt, sollte von Niewisch-Lennartz zügig ausgeräumt werden“, erklärte Ross-Luttman. Im schlechtesten Fall könnte ein Verstoß gegen die Immunität zu einem Beweisverwertungsverbot führen. „Sollte Edathy wegen der Verletzung der Immunität nicht verurteilt werden können, hätte Niewisch-Lennartz ein weiteres massives Problem.“