Meyer: Niedersachsen benötigt ein Konnexitätsausführungsgesetz

Hannover. Niedersachsen benötigt klare Regeln, damit seinen Kommunen nicht ohne weiteres Kosten von der Landesregierung auferlegt werden können. Das fordert ein Gesetzentwurf der CDU-Landtagsfraktion, der heute im Parlament erstmals beraten worden ist. Der CDU-Abgeordnete Volker Meyer erklärte dazu: „Der einfache Grundsatz: ,Wer die Musik bestellt, muss sie auch bezahlen‘ basiert auf konkreten Regeln, die wir auch in Niedersachsen endlich festlegen müssen.“ Das von der CDU vorgelegte „Konnexitätsausführungsgesetz“ gebe es in ähnlicher Form bereits in den meisten Bundesländern. 

Dass es in Niedersachsen Handlungsbedarf gebe, zeige allein die Klage von 13 Kommunen gegen die Landesregierung wegen der Nichtübernahme der Inklusionskosten in den Schulen. Meyer: „Der CDU-Gesetzentwurf verbessert die Gesetzesfolgenabschätzung in Hinblick auf Kosten der Kommunen, die durch neue Regelungen entstehen. Dies soll künftig weniger durch pauschale Schätzungen und dafür mehr mit Ist-Werten geschehen. Zudem soll die Rolle der kommunalen Spitzenverbände bei der Gesetzesfolgenabschätzung gestärkt werden.“

Die Definition einer Erheblichkeitsschwelle soll bei 0,25 Euro je Einwohner und Jahr liegen, außerdem sollen die Kosten durch Kostenpauschalen oder konkrete Erstattungsverfahren übernommen werden. Meyer weiter: „Mit diesen Regeln wird die Konnexität im Sinne der Kommunen konkretisiert und das Konnexitätsprinzip besser zu handhaben sein. Schließlich ist von der viel beschworenen Kommunalfreundlichkeit der Landesregierung bislang nichts zu sehen.“ 

 

 

 

veröffentlicht am 22.07.2014