Nacke: Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Fall Edathy – CDU kündigt Anfrage zu Versäumnissen im Ermittlungsverfahren an

Hannover. Der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Landtagsfraktion, Jens Nacke, kündigt nach der heutigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Fall Edathy eine umfassende parlamentarische Anfrage zu den nunmehr höchstrichterlich festgestellten Versäumnissen im Ermittlungsverfahren gegen den früheren SPD-Bundestagsabgeordneten an. „Das Bundesver-fassungsgericht sagt eindeutig, dass die Durchsuchung von Edathys Wohnräumen verfassungswidrig war, weil er zum Durchsuchungszeitpunkt als Bundestagsabgeordneter noch Immunität besaß“, sagt Nacke. „Das Bundesverfassungsgericht betont, die Behörden hätten das Verfahrenshindernis der Immunität mit besonderer Sorgfalt prüfen müssen – das ist offensichtlich nicht geschehen. Vor diesem Hintergrund wird Justizministerin Niewisch-Lennartz ihre Aussage, es habe keine Fehler gegeben, zu überdenken haben.“

veröffentlicht am 29.08.2014