Bley: Rot-grünes Vergabegesetz benachteiligt niedersächsische Unternehmen – Evaluierung muss entbürokratisiert werden
Hannover. Der wirtschaftspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Karl-Heinz Bley, sieht sich nach der heutigen Landtagsdebatte in seiner Kritik am Landesvergabegesetz bestätigt. „Das Gesetz in seiner aktuellen Fassung ist nicht nur ein überflüssiges bürokratisches Monstrum – heute musste der Wirtschaftsminister im Landtag zudem einräumen, dass die vorgeschriebene Mindestlohnfestlegung niedersächsische Unternehmen im Wettbewerb mit Konkurrenten aus dem Ausland massiv benachteiligt“, sagte Bley mit Blick auf ein aktuelles Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH). Laut EuGH sind Unternehmen im Ausland nicht an die Mindestlohnregelung gebunden. „Es steht zu befürchten, dass sich inländische Unternehmen künftig verstärkt ausländischer Subunternehmer bedienen, um den Mindestlohn zu umgehen“, so Bley. „Niedersächsische Unternehmen, die Arbeitsplätze im Land schaffen, werden damit künftig bei öffentlichen Ausschreibungen stets im Nachteil sein und im Zweifel keinen Zuschlag erhalten.“
Bley erneuerte seine Forderung, die aktuell laufende Evaluierung des Gesetzes zu entbürokratisieren. Einen entsprechenden Entschließungsantrag hat die CDU-Fraktion bereits in den Landtag eingebracht. Bley: „Das Gesetz muss sinnvoll evaluiert und objektiv auf Schwachstellen überprüft werden. Parallel müssen offensichtliche Fehlstellungen, wie sie der EuGH jetzt aufgezeigt hat, umgehend korrigiert werden. Das wäre ein sinnvoller Beitrag zur Stärkung des Wirtschaftsstandortes Niedersachsen.“