Rede des Parlamentarischen Geschäftsführers der CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag Jens Nacke TOP 3 d: „Permanente Angriffe gegen die Justiz – Welches Verhältnis hat die CDU zur Dritten Gewalt?“

– Es gilt das gesprochene Wort! –

Sie haben am 6. Oktober im Fall des geflüchteten Sicherungsverwahrten einen personellen Wechsel in der Leitung der Abteilung Sicherungsverwahrung der JVA Rosdorf in Aussicht gestellt und der Anstaltsleiterin die Schuld in die Schuhe geschoben.

Wahr ist: In der Sitzung des Rechtsausschusses am 8. Oktober mussten Sie einräumen, dass die Abteilungsleiterstelle seit Monaten unbesetzt war. Der Verband der niedersächsischen Strafvollzugsbediensteten forderte daraufhin Ihre Auswechselung.

Ihr Haus hat in einer PM vom 3. Oktober über den geflüchteten Sicherungsverwahrten verbreitet, von diesem gehe nicht die Gefahr der Begehung erheblicher Straftaten aus.

Wahr ist: Am 8. Oktober bezeichnete das LKA den flüchtigen Sicherungsverwahrten als „Intensivtäter“ und rief die Bevölkerung dazu auf, sich von ihm fernzuhalten.

Sie haben am 2. Juli in der Antwort auf eine Kleine Anfrage mit Blick auf die Privatfahrten des seinerzeitigen Hildesheimer Landgerichtspräsidenten behauptet: „Hinreichende Anhaltspunkte für ein strafrechtlich relevantes Verhalten lagen nicht vor.“

Wahr ist: Ihr Haus musste am 10. Oktober einräumen, dass die Staatsanwaltschaft Lüneburg insgesamt 323 Fahrten des Gerichtspräsidenten überprüft.

Sie haben am 26. Juni im Rahmen einer Dringlichen Anfrage behauptet, die 13 Privatfahrten des seinerzeitigen Hildesheimer Landgerichtspräsidenten aus dem Sommer 2013 seien nachträglich vom Präsidenten des Oberlandesgericht genehmigt worden.

Wahr ist: Am 10. August räumte Ihr Haus in einer PM ein, dass die 13 Privatfahrten nicht nachträglich genehmigt und vielmehr ein Dienstvergehen festgestellt wurde und dass die Unterrichtung des Landtags „nicht korrekt“ war.

Sie haben am 26. Juni im Rahmen einer Dringlichen Anfrage dem Präsidenten der Landesschulbehörde eine „dauerhafte Fehlnutzung des Dienstfahrzeugs für private Fahrten nach Hause“ unterstellt und nannten eine Schadenssumme von „ungefähr 50.000 €“.

Wahr ist: Ihr Haus konnte in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage vom 10. Oktober diesen Betrag nicht bestätigen und verwies lediglich auf laufende Ermittlungen.

Frau Ministerin,
dies sind nur fünf Beispiele einer ganzen Reihe von Fällen, in denen Sie Journalisten, die Öffentlichkeit und eben auch dieses Parlament falsch informiert haben. Ziel dieser Aktion war es, peinliche Vorgänge zu verheimlichen und zu vertuschen. Und auch wenn das alles wohl Ihrer Unerfahrenheit und Ihrer politischen Naivität zuzuschreiben ist. Ein solches Verhalten kann ein Parlament nicht hinnehmen.

Herr Limburg!
Im Gegenteil: Ihr Verhalten Frau Ministerin ist eine Belastung für die Justiz! Sie sind eine Belastung für die Justiz.
Kritik an der Justizministerin ist keine Kritik an der Justiz.
Vielmehr ist der Umgang der Landesregierung mit diesem Parlament verfassungswidrig.

Sie haben Fragen zum Teil falsch oder gar nicht beantwortet.

Sie haben die Beantwortung eines Fragenkatalogs, den die Minister Busemann oder Möllring binnen weniger Tage erledigt hätten, über drei Monate bewusst verschleppt.

Sie haben das Verfassungsgebot nach unverzüglicher Beantwortung mit Füßen getreten. Und am Ende mussten Sie zugeben, was sich nicht mehr länger leugnen ließ.

Der Ministerpräsident stellt das Fragerecht der Abgeordneten grundsätzlich in Frage. Dabei will ich zu Ihren Gunsten, Herr Ministerpräsident Weil, davon ausgehen, dass auch Sie über den tatsächlichen Sachverhalt getäuscht worden sind.

Die Parlamentarischen Geschäftsführer der Koalitionsfraktionen forderten allen Ernstes, gestellte Fragen zurückziehen.

Es bedarf mehr, um diese CDU-Landtagsfraktion ins Bockshorn zu jagen!

Diese CDU-Landtagfraktion wird auch künftig Fehler und Missstände aufdecken, abfragen und öffentlich machen – bis jedem klar geworden ist, dass diese Justizministerin und dieser Ministerpräsident mit ihren Ämtern völlig überfordert sind!

veröffentlicht am 22.10.2014