Nacke: Fall Paschedag – Staatsgerichtshof stellt Verfassungsverstoß der Regierung Weil fest
Hannover. Der Niedersächsische Staatsgerichtshof in Bückeburg hat heute in seinem Urteil klargestellt, dass die rot-grüne Landesregierung im Fall Paschedag gegen die Verfassung verstoßen hat. Die Informationspflicht nach Artikel 24 der Landesverfassung ist von der Regierung Weil durch die Zurückhaltung eines Großteils von Akten verletzt worden. Der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Landtagsfraktion, Jens Nacke, erklärte dazu: „Der Regierung Weil ist höchstrichterlich bescheinigt worden, im Fall Paschedag die Verfassung verletzt zu haben. Die monatelangen Versuche von Rot-Grün, ihre offensichtliche Vertuschung in der Paschedag-Affäre schönzureden, sind durch das heutige Urteil hoffentlich beendet. Das ständige Gerede der Regierung Weil von Transparenz ist auch in Bückeburg als hohle Phrase entlarvt worden.“
Nach Ansicht des Staatsgerichtshofs ist die Zurückhaltung eines Großteils der Akten nicht hinreichend durch die Landesregierung begründet worden. Ebenso ist auf die chaotische Aktenführung der Landesregierung hingewiesen worden. Nacke: „Der häufig angeführte Verweis auf die interne Willensbildung der Landesregierung konnte vom Staatsgerichtshof nicht nachvollzogen werden. Dem Untersuchungsausschuss wurden Akten zu Unrecht vorenthalten“, so Nacke.
„Die Landesregierung unter Ministerpräsident Weil versucht permanent, Informationen zu ihren Gunsten gegenüber dem Landtag zu selektieren und vorzuenthalten. Diese Methode ist vom Staatsgerichtshof im Fall Paschedag als Verletzung der Verfassung erkannt worden. Die Rechte des Parlaments – insbesondere die Minderheitenrechte – sind durch das heutige Urteil gestärkt worden“, freute sich Nacke. „Ministerpräsident Weil muss seiner staatspolitischen Pflicht nachkommen und seinen Stil der Desinformation und Vertuschung endlich beenden. Das sollte ihm das Urteil der Bückeburger Richter verdeutlicht haben. Die CDU-Vorgängerregierung hatte bereits jahrelang nach dem heute vom Staatsgerichtshof festgelegten Standard gehandelt und Akten vorgelegt – deshalb musste auch jahrelang in Bückeburg nicht geklagt werden“, erklärte Nacke.
Der CDU-Politiker geht davon aus, dass die Landesregierung nun zügig die zurückgehaltenen Informationen an den Untersuchungsausschuss aushändigt. „Was und warum in der Paschedag-Affäre von Rot-Grün verheimlicht werden soll, wird sich dann zeigen. Profitieren werden von dem heutigen Urteil auch alle weiteren Ausschüsse, die Akteneinsicht bei der Landesregierung beantragt haben.“