Rede des stellvertretenden Vorsitzenden der CDU-Landtagsfraktion Jörg Hillmer TOP 36 „Sprachkurse für Flüchtlinge – eine Aufgabe für die Erwachsenenbildung“ (Antrag der CDU-Landtagsfraktion)
– Es gilt das gesprochene Wort –
Im Nahen Osten, aber auch anderswo geschehen unvorstellbare Grausamkeiten. Millionen Menschen werden auf barbarische Weise aus ihrer Heimat vertrieben – sie brauchen unsere Hilfe. Wir werden nicht allen helfen können, aber wir müssen unseren Beitrag leisten.
Wir reden über Menschen, die mit hoher Wahrscheinlichkeit eine längere Zeit – vielleicht für immer- bei uns bleiben werden. Wir sind als Gesellschaft herausgefordert – als Auftrag des Grundgesetzes mit Blick auf unsere eigene Geschichte. Aber nicht nur das, sondern auch aus christlicher Nächstenliebe und zwar völlig unabhängig von irgendwelchen Nützlichkeitserwägungen, die sich vielleicht aus unserer Demografie ergeben könnten.
Es geht schlicht um Hilfe für Menschen in besonderer Not. Für das Zurechtfinden in einer fremden Gesellschaft ist die Sprache des Gastlandes der wichtigste Schlüssel. Wir kennen die Sonntagsreden von Frau Schröder-Köpf und anderen, die, wenn es konkret wird, fast immer auf den Bund verweisen. Nun kann man sich lange auf Zuständigkeitsfragen zurückziehen. Sie können sich hinter dem Bund oder den Kommunen verstecken. Das wollen wir ausdrücklich nicht. Wenn Ihre Sonntagsreden ernst gemeint sein sollen, und wenn Sie erkennen, dass etwas notwendig ist, dann müssen Sie auch bereit sein, als Land Verantwortung zu übernehmen.
Sie können auf ESF-Projekte des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) verweisen. Wenn Sie das tun, geben Sie damit zu Protokoll, dass Ihnen das reicht. Uns reicht das nicht. Deshalb enthält der Entschließungsantrag auch explizit die Aufforderung an die Landesregierung, aber ebenso an uns selbst, dass dafür Haushaltsmittel bereitzustellen sind.
Ich sage Ihnen ganz deutlich: Unsere Kommunen leisten Großartiges. Viele Landkreise und Städte bieten bereits heute Sprachförderung für Flüchtlinge an, obwohl die vom Land zugestandene Pauschale schon für Unterbringung, Verpflegung und Krankenkosten nicht ausreicht. Die Kommunen ziehen sich nicht aus der Verantwortung. Wir sollten es auch nicht tun.
Die Erwachsenenbildung in Niedersachsen ist gut aufgestellt. Die vielfältigen Einrichtungen ergänzen sich hervorragend. Sie sind flächendeckend in Niedersachsen vertreten und in ihrer jeweiligen Region hervorragend vernetzt, z.B. mit Migrantenselbsthilfeorganisationen, Ausländerbehörden und Beratungsstellen. Die Einrichtungen der Erwachsenenbildung sind in der Lage, auf den steigenden Bedarf an Kursen flexibel durch ihr großes Portfolio an haupt- und nebenamtlichen Lehrkräften zu reagieren. Insbesondere die Volkshochschulen sind als größter und erfahrenster Sprachanbieter für diese Aufgabe prädestiniert.
Was in Niedersachsen fehlt, ist ein flächendeckendes Programm, das systematisch auf die aktuelle Situation eingeht. Projekte wie STAFF.SH in Schleswig-Holstein oder „Willkommen in Rheinland-Pfalz“ sowie das bayrische Programm zur sprachlichen Erstorientierung wären auch in Niedersachsen mit Hilfe der Einrichtungen der Erwachsenenbildung umsetzbar. Insbesondere die Volkshochschulen haben jahrelange Erfahrung mit der sprachlichen und beruflichen Eingliederung von Menschen mit Migrationsgeschichte.
Die Menschen, die hilfesuchend zu uns kommen, benötigen Betreuung, die häufig über Sprachkurse hinausgeht. Die Agentur für Erwachsenen- und Weiterbildung hat bereits mit darauf gerichteter Fortbildung begonnen die Lehrenden darauf vorzubereiten. Sie sehen: Die Einrichtungen der Erwachsenenbildung sind bereit und in der Lage, die Aufgabe zu übernehmen.
Wir als CDU-Fraktion stellen uns der Verantwortung aus christlicher Nächstenliebe und wir stellen uns der Verantwortung des Landes für Menschen, die auf brutalste Art und Weise aus ihrer Heimat vertreiben wurden. Sie sind herzlich eingeladen mitzutun. Ich freue mich auf die Ausschussberatungen und bin zuversichtlich, dass wir uns einig werden können.