Dr. Matthiesen: „Legal“ oder „illegal“ darf bei der medizinischen Versorgung von Flüchtlingen nicht egal sein

Hannover. Der sozialpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Dr. Max Matthiesen, spricht sich dafür aus, dass die medizinische Behandlung von Menschen, die sich illegal in Deutschland aufhalten, weiterhin die absolute Ausnahme bleiben muss. „Wer ohne gültige Aufenthaltsgenehmigung in der Bundesrepublik lebt, darf bei der medizinischen Versorgung nicht mit den Menschen gleichgestellt werden, die sich legal hier aufhalten“, so Matthiesen nach der heutigen Sitzung des Sozialausschusses. Hintergrund ist die abschließende Beratung des CDU-Antrags zur Beachtung des Rechtsstaatsprinzips bei der medizinischen Versorgung von Flüchtlingen. Der Antrag bezieht sich auf einen von SPD und Grünen geplanten Modellversuch zur angstfreien Krankenbehandlung von Menschen „ohne definierten Aufenthaltsstatus“. Matthiesen: „Diese Menschen haben weder einen Aufenthaltstitel noch eine Duldung und sind auch nicht aus sonstigen Gründen zum Aufenthalt in Deutschland berechtigt. In der Regel sind es abgelehnte Asylbewerber, die vollziehbar ausreisepflichtig sind oder bereits abgeschobene Asylbewerber, die illegal wieder eingereist sind.“

Matthiesen weiter: „Es wäre ein verheerendes Signal, wenn künftig auch Menschen, die sich illegal in Deutschland aufhalten, medizinische Leistungen in Anspruch nehmen könnten, ohne eine Strafverfolgung fürchten zu müssen.“ Zudem würden sich Ärzte, die wissentlich sich illegal in Deutschland aufhaltende Ausländer behandeln, ohne die Ausländerbehörde zu informieren, unter Umständen strafbar machen. Einen Antrag von Niedersachsen, das Aufenthaltsgesetz entsprechend zu ändern, habe der Bundesrat völlig zu Recht abgelehnt. Matthiesen fordert Rot-Grün deshalb auf, von dem „unausgegorenen Modellversuch“ Abstand zu nehmen – zumal auch die Finanzierung nicht ansatzweise geklärt sei. „Wir dürfen strafbares Verhalten nicht auch noch belohnen. Ein solcher Modellversuch würde dem Missbrauch Tür und Tor öffnen“, betont der CDU-Sozialpolitiker. 

Den CDU-Antrag „Rechtstaatlichkeit bei der medizinischen Versorgung von Flüchtlingen beachten“ sowie die Kleine Anfrage der Fraktion „Anonymer Krankenschein, anonyme Abrechnung und anonymisierte Chipkarte – Ist bei der Inanspruchnahme medizinischer Leistungen ‚legal‘ oder ‚illegal‘ künftig egal?“ inklusive der Antwort der Landesregierung finden Sie im Anhang an diese Pressemitteilung.     

 

veröffentlicht am 21.05.2015