Thümler: Loccumer Vertrag steht für sechzigjährige Partnerschaft zwischen evangelischen Kirchen und Staat – Minister Wenzel muss sich von Forderung der Grünen Jugend distanzieren
Hannover. Der Vorsitzende und kirchenpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Björn Thümler, hat die Forderung der Grünen Jugend Niedersachsen nach der Aufhebung des Loccumer Vertrags scharf kritisiert: „Wer den Loccumer Vertrag kündigen will, stellt die Bedeutung der christlichen Kirchen für Niedersachsen infrage. Die Grüne Jugend hat deutlich gemacht, dass ihr nichts an der christlichen Prägung unseres Landes und an gesellschaftlicher Solidarität liegt. Die Zusammenarbeit zwischen Staat und Kirche ist seit 60 Jahren prägend für unser Bundesland. Es ist beschämend, wie die Jugendorganisation der Grünen die besondere Bedeutung der Kirche in unsere Gesellschaft etwa im Bereich der sozialen Dienste und der Bildung nun verleugnen will. Der Loccumer Vertrag ist seit 60 Jahren bewährte Grundlage einer verlässlichen Partnerschaft zwischen dem Land Niedersachsen und den evangelischen Kirchen.“
Es sei geradezu zynisch, so Thümler, wenn die Grüne Jugend in ihrer Pressemitteilung (22. Juni 2015) den Loccumer Vertrag als eine „Verbindung zwischen Staat und einer Religionsgemeinschaft“ kritisiere, „die dem Leitbild einer offenen, vielfältigen Gesellschaft widerspricht“. „Die Kirchen mobilisieren mehr Ehrenamt in unserer Gesellschaft als jede andere Organisation. Ihre Arbeit steht für Solidarität, Nächstenliebe und Aufmerksamkeit – das sind für mich keine Merkmale einer intoleranten Gesellschaft“, sagt Thümler.
Da die Landesregierung von der Grünen Jugend aufgefordert sei, sich für eine Aufhebung des Kirchenstaatsvertrags einzusetzen, erwartet der CDU-Fraktionschef eine klare Distanzierung der grünen Minister des Kabinetts Weil: „Stefan Wenzel sollte sich als stellvertretender Ministerpräsident Niedersachsens auch im Namen seiner grünen Kabinettskollegen unmissverständlich zum Erhalt des Loccumer Vertrags bekennen. Er sollte keinen Zweifel daran lassen, dass auch diese Landesregierung an der Zusammenarbeit mit den christlichen Kirchen auf Grundlage von Kirchenstaatsverträgen festhalten wird.“