Hövel: Personalkostenerstattung bei EU-Fördermaßnahmen: Kritik des DGB gerechtfertigt – CDU bringt Anfrage zu umstrittenem Erlass der Landesregierung auf den Weg

Hannover. Als „absolut gerechtfertigt“ bezeichnet die CDU-Landtagsabgeordnete Gerda Hövel die Kritik des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) an der von der rot-grünen Landesregierung eingeführten Pauschalierung der Personalkostenerstattung bei EU-Fördermaßnahmen. „Der DGB bemängelt zurecht, dass die Regierung Weil die in sie gesetzten Erwartungen nicht erfüllt“, so Hövel. „Grundsätzlich ist eine Standardisierung der Erstattung von Lohn- und Gehaltsanteilen bei der EU-Förderung sicherlich wünschenswert – sie darf aber keinesfalls dazu führen, dass es in dem Bereich zu Lohndumping kommt.“

Bislang war es bei von der EU geförderten Projekten möglich, Lohn- und Gehaltskosten „spitz abzurechnen“, so dass jeder Projektträger seine Lohnkosten anteilig, orientiert an den tatsächlichen Aufwendungen, zurückerstattet bekam. Künftig ist die Abrechnung nur noch anhand von Durchschnittswerten möglich. Die Förderempfänger bekommen nicht wie bislang einen Prozentsatz des gezahlten Gehalts erstattet, sondern einen pauschal festgelegten Betrag. „Die Befürchtung des DGB, dass mit dieser Regelungen dem Lohndumping Tür und Tor geöffnet wird, ist nicht aus der Luft gegriffen“, so Hövel. Für zusätzliche Verwirrung sorge zudem die Tatsache, dass der Festbetrag je nach Fördertopf variiere.

Um zur Klärung der zahlreichen offenen Fragen beizutragen, hat die CDU-Fraktion heute eine schriftliche Anfrage an die Landesregierung eingereicht. Hövel: „Allein die Art und Weise, wie die Reglung auf den Weg gebracht wurde – per Erlass und ohne Einbindung von Verbänden und Organisationen – ist mehr als fragwürdig.“

veröffentlicht am 14.07.2015