Dr. Matthiesen: Landesregierung muss dringend nötigen Wohnraum für Asylbewerber schaffen – CDU-Fraktion legt Antrag vor

Hannover. Angesichts des aktuellen Notstands bei der Flüchtlingsunterbringung fordert die CDU-Landtagsfraktion, das Wohnraumförderungsprogramm des Landes um ein Darlehensprogramm zur Schaffung von Wohnraum für Asylbewerber zu ergänzen. „Die rot-grüne Landesregierung hat es versäumt, rechtzeitig dafür Sorge zu tragen, dass Wohnungen in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen“, kritisiert der sozialpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Dr. Max Matthiesen. „Allein die Zahl von Familien mit Kindern und Menschen mit mittleren und kleinen Einkommen übersteigt bei Weitem das Angebot. Die Flüchtlinge die seit Monaten in großer Zahl zu uns kommen verschärfen dieses Problem noch weiter.“

Um die große Zahl von Flüchtlingen angemessen unterbringen zu können, sei mehr nötig, als die rot-grüne Landesregierung bisher getan habe: „Das angekündigte 400 Millionen Euro-Programm der Landesregierung ist bloßes Flickwerk. Es ist vollkommen unklar, wie so der nötige Wohnraum geschaffen werden soll“, kritisiert Matthiesen. „Wir müssen dringend Investitionsmittel für die Schaffung von Wohnungen in großer Zahl bereitstellen, ohne auf Provisorien wie Zelte zurückzugreifen. Das Wohnraumförderungsprogramm des Landes ist hierfür ein ideales Instrument.“

Gleichzeitig sei auch die Absenkung von Standards, beispielsweise bei der Energiesparverordnung, zwingend nötig, um preiswerte Unterkünfte bauen zu können. Darüber hinaus könne die NBank die nötigen Darlehen und Refinanzierungsmittel beschaffen, so Matthiesen. „Förderberechtigte könnten nicht nur die Kommunen, sondern auch gewerbliche Unternehmen, Privatpersonen sowie Verbände und Vereine sein. Sollte der Bedarf für die Flüchtlingsunterbringung eines Tages zurückgehen, könnte der neu geschaffene Wohnraum dann für Menschen mit niedrigen und mittleren Einkommen genutzt werden.“

Den Entschließungsantrag „Wohnraum für anerkannte Asylbewerber schaffen – Wohnraumförderprogramm des Landes ergänzen“ finden Sie in der Anlage.

veröffentlicht am 10.09.2015