Seefried: Neue Oberstufenverordnung schadet dem Bildungsstandort Niedersachsen
Hannover. Nach Ansicht des schulpolitischen Sprechers der CDU-Landtagsfraktion, Kai Seefried, zahlen die Schülerinnen und Schüler an den niedersächsischen Gymnasien einen hohen Preis für die Rückkehr zum Abitur nach neun Jahren am Gymnasium (G9). „Diese Reform ist gut gemeint, aber sehr schlecht gemacht. Die Leistungsanforderungen im Schuljahrgang 11 werden auf ein Maß zurückgefahren, das dem Anspruch an gymnasiale Bildung nicht mehr in vollem Umfang genügt“, kommentiert Kai Seefried die neue Fassung der Oberstufenverordnung, die Kultusministerin Heiligenstadt vorgestellt hat.
„Die Ministerin sorgt mit dieser Reform dafür, dass unsere Gymnasien künftig in einem Jahr mehr Bildungszeit viel weniger Bildung vermitteln. Die zweite Fremdsprache ist nicht mehr zwingend vorgeschrieben und der mathematisch-naturwissenschaftliche Unterricht wird zurückgefahren – das sind keine guten Nachrichten für den Bildungsstandort Niedersachsen“, sagt Seefried. Außerdem habe die Landesregierung für die Rückkehr zum G9 keine Vorsorge mit Blick auf die Lehrerausstattung getroffen. Bereits jetzt ist nach Seefrieds Auffassung absehbar, dass sich der bestehende Lehrermangel in Niedersachsen mit der Rückkehr zum G9 im Schuljahr 2020/2021 erheblich verschärfen werde. „Dann müssen schlagartig rund 1300 Lehrerstellen zusätzlich besetzt werden. Kultusministerin Heiligenstadt steuert geradewegs auf noch größere Probleme bei der Unterrichtsversorgung zu“, sagt Seefried. Der CDU-Schulpolitiker verweist darauf, dass das Thema „Bildungsabbau“ bereits im September auf Initiative der CDU-Fraktion erneut den Landtag beschäftigen werde. Dann wird der CDU-Antrag „Gegen Bildungsabbau in Niedersachsen – Leistungsniveau an unseren Schulen erhalten – Leistung muss sich weiter lohnen“ (Drs. 17/5826) auf der Tagesordnung des Plenums stehen.
Den Antrag der CDU-Fraktion „Gegen Bildungsabbau in Niedersachsen – Leistungsniveau an unseren Schulen erhalten – Leistung muss sich weiter lohnen“ finden Sie im Anhang dieser Pressemitteilung.