Thümler: „Urteil zur Weservertiefung gibt Rechtssicherheit“ – Bundesgericht hebt Planfeststellungsbeschluss nicht auf
Hannover. Als einen wichtigen Schritt in Richtung Weservertiefung bezeichnet der CDU-Fraktionsvorsitzende Björn Thümler das nun bekannt gewordene Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Weservertiefung: „Durch dieses Urteil sind die bisherigen Fehler in der Planung klar geworden und ein ergänzendes Verfahren kann nun für Rechtssicherheit bei der Realisierung der Weservertiefung führen.“
In einem Urteil vom 11. August hatte das Bundesverwaltungsgericht die Planungen zur Weservertiefung für rechtswidrig erklärt. Der Beschluss zur Planfeststellung verstoße gegen wasserrechtliche Vorgaben und Naturschutzvorschriften. Die Bundesrichter bemängelten einen fachplanerischen Fehler: Die Behörden hätten die Vertiefung von Außen- und Unterweser in drei Abschnitte teilen und jeweils einzeln die Auswirkungen auf die Umwelt untersuchen müssen. Der Planfeststellungsbeschluss wurde gleichwohl nicht aufgehoben, sondern nur die Rechtswidrigkeit festgestellt, weil „die Mängel durch ein ergänzendes Verfahren behoben werden können“, hieß es in einer Pressemitteilung des Gerichts.