Jahns: Landesregierung verweigert konsequente Abschiebung abgelehnter Asylbewerber

Hannover. Die CDU-Landtagsfraktion wirft der Landesregierung vor, trotz der steigenden Zahl abgelehnter Asylanträge ausreisepflichtige Personen nicht konsequent abzuschieben. So geht aus einer entsprechenden CDU-Anfrage hervor, dass die Landesregierung seit Februar 2016 keine sogenannten Sammelabschiebungen in eigens gecharterten Flugzeugen mehr durchgeführt hat – obwohl Innenminister Pistorius dies in der Landtagssitzung vom 12. November 2015 angekündigt hatte: „Im Übrigen gilt auch, soweit die Verteilung auf die Kommunen bereits erfolgt ist, dass die Rückführung abgelehnter Asylbewerberinnen und Asylbewerber konsequent erfolgen muss. Dazu zählt auch, dass Niedersachsen Sammelcharter in erforderlichem Umfang initiiert.“ Lediglich zwei Sammelcharter sind bislang vom Land für Abschiebungen in das Kosovo sowie Serbien und Albanien eingesetzt worden (16. Dezember 2015 und 10. Februar 2016).

Dazu erklärt die innenpolitische Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion, Angelika Jahns: „Die Landesregierung kommt ihrer Verpflichtung zur Abschiebung abgelehnter Asylbewerber nach wie vor nicht konsequent nach. Mit seiner Ankündigung, eigens Charterflüge für Sammelabschiebungen zu organisieren, hat der Innenminister die Öffentlichkeit getäuscht. Sie finden in der Realität nicht statt. Offenbar ist die Sorge um ein friedliches Miteinander mit dem grünen Koalitionspartner wichtiger, als die Einhaltung bestehender Gesetze. Während Bayern und Baden-Württemberg Sammelcharter im Wochenrhythmus planen, verzichtet Niedersachsen offenbar auf selbst organisierte Sammelabschiebungen. Für das Ansehen und Vertrauen in den Rechtsstaat und seine Justiz ist es verheerend, wenn entsprechende Urteile in Asylverfahren schlichtweg ignoriert werden. In der Asyldebatte muss der Innenminister seinen Worten endlich Taten folgen lassen und abgelehnte Asylbewerber konsequent abschieben.“

Die beantwortete CDU-Anfrage zu ausreispflichtigen Personen in Niedersachsen finden Sie im Anhang.

veröffentlicht am 22.09.2016