Oesterhelweg: Urteil zur Gebührenpflicht bei Lebens- und Futtermittelkontrollen: Aktuelle Regelungen müssen angepasst werden

Hannover. Zum gestrigen (Donnerstag) Urteil des Verwaltungsgerichts Hannover zu der von Landwirtschaftsminister Meyer eingeführten Gebührentabelle für Lebens- und Futtermittelkontrollen sagt der stellvertretende Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, Frank Oesterhelweg: „Es ist bereits das dritte Mal in Folge, dass ein niedersächsisches Gericht die Höhe der Gebühren als unzulässig einstuft. Das zeigt einmal mehr, wie unsauber der Minister seinerzeit bei der Einführung der Gebührenpflicht gearbeitet hat. Dabei musste der erste Entwurf schon damals nach heftiger Kritik bereits überarbeitet werden, bevor er überhaupt in Kraft treten konnte. Dass nach aktuellem Stand dennoch rund 1.400 weitere Klagen anhängig sind, zeigt mehr als deutlich, dass die Regelungen in ihrer aktuellen Form nicht bestehen bleiben können.“

veröffentlicht am 23.09.2016