Hövel: Rot-grüne Neuregelung der Ausgleichszahlungen im ÖPNV verstößt gegen Europarecht

Hannover. Die CDU-Landtagsabgeordnete Gerda Hövel fordert die Landesregierung auf, die Neuregelung der Ausgleichszahlungen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) erneut zu überprüfen. „In der jetzigen Ausgestaltung gibt es große Befürchtungen, dass die Neuregelung gegen Europarecht verstößt“, sagt Hövel. So soll die vom Land vertraglich geregelte Kostenerstattung für vergünstigte Schüler- und Studententickets künftig nicht mehr direkt an die privaten Verkehrsunternehmen, sondern stattdessen an die Kommunen gezahlt werden. „Über diese für den ÖPNV vorgesehen Finanzmittel können die Kommunen dann prinzipiell frei verfügen und müssen sie nicht mehr gezielt für die Beförderung von Schülern und Auszubildenden einsetzen “, so Hövel. Ein Gutachten von Prof. Dr. Jörn Ipsen von der Universität Osnabrück, einem der renommiertesten Staats- und Verwaltungsrechtler Deutschlands, zeige deutlich, dass das Gesetz und die damit von den Regierungsfraktionen beabsichtigte Kommunalisierung der Ausgleichszahlungen nach europäischem Recht nicht zulässig seien.

Hövel weiter: „Da die Rechtssicherheit eine entscheidende Frage im gesamten Gesetzgebungsverfahren ist, haben wir beantragt, dazu nochmals Prof. Dr. Ipsen sowie den Gesetzgebungs- und Beratungsdienst des Landtages gemeinsam zu hören. Es wäre unverantwortlich, den Kommunen eine Aufgabe zu übertragen, wenn sie europarechtlich nicht zulässig ist. Es geht hier immerhin um 90 Millionen Euro.“

Ein entsprechender Antrag der CDU-Fraktion wurde in der heutigen Sitzung des Wirtschaftsausschusses von Rot-Grün erneut abgelehnt. Eine Nachfrage zu der Problematik bei der EU in Brüssel ist seitens der Landesregierung offensichtlich nicht geplant. „Das Verhalten der rot-grünen Landesregierung in dieser Frage ist unverantwortlich und hat nichts mit der vom Ministerpräsidenten stets betonten Kommunalfreundlichkeit zu tun“, kritisiert Hövel.

veröffentlicht am 23.09.2016