Hilbers: Umsetzung der EU-Richtlinie zur Kreditvergabe benachteiligt ältere Menschen und junge Familien

Hannover. Die Landesregierung soll sich durch eine Bundesratsinitiative für eine Korrektur der im März 2016 in Kraft getretenen Wohnimmobilienkreditrichtlinie einsetzen. Das fordert ein entsprechender CDU-Antrag, wie CDU-Fraktionsvize Reinhold Hilbers erklärt: „Vor allem ältere Menschen und junge Familien werden bei der Vergabe von Krediten unangemessen stark eingeschränkt. Bei der Umsetzung der EU-Richtlinie ist der Bundesgesetzgeber übers Ziel hinausgeschossen.“

So würden beispielsweise abbezahlte Immobilien nicht mehr als Kreditsicherheit für einen altersgerechten Umbau dienen können. Während früher ein Darlehen durch den Grundbesitz abgesichert gewesen wäre, besage die neue Richtlinie, dass bei der Kreditwürdigkeitsprüfung das hauptsächliche Abstellen auf den Wert des Grundstücks unzulässig sei. „Rentnern wird die Chance genommen, den Wert ihrer eigenen Immobilie dafür einzusetzen, um in den eigenen vier Wänden bleiben zu können“, kritisiert Hilbers. Junge Familien hätten ebenfalls Schwierigkeiten, die hohen Hürden der Kreditvergabe zu erfüllen, gerade in den Anfangsjahren der Familiengründung, wenn die Kapitaldienstfähigkeit noch nicht langfristig gesichert sei.

Hilbers: „Die drastischen Einschränkungen bei der Gewährung von Krediten müssen zurückgenommen werden. Der Wert der Immobilie muss bei der Kreditvergabe wieder maßgeblich sein.“

veröffentlicht am 27.09.2016