Hövel: Rot-grüne Mehrheit peitscht Ausgleichszahlungen im ÖPNV durch das parlamentarische Verfahren – Rechtsicherheit für die Kommunen bleibt beim Nahverkehrsgesetz auf der Strecke

Hannover. Die CDU-Landtagsabgeordnete Gerda Hövel kritisiert den Beschluss über die Neuregelung der Ausgleichszahlungen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV), den die rot-grüne Landtagsmehrheit in der heutigen Sondersitzung verabschiedet hat. Nach dem neuen Gesetzesentwurf soll die vom Land vertraglich geregelte Kostenerstattung für vergünstigte Schüler- und Studententickets künftig nicht mehr direkt an die privaten Verkehrsunternehmen, sondern stattdessen an die Kommunen gezahlt werden. „Es spricht viel dafür, dass die Neuregelung gegen Europarecht verstößt“, sagt Hövel. So komme bereits ein von dem renommierten Staats- und Verwaltungsrechtler Prof. Dr. Jörn Ipsen vorgelegtes Gutachten zu dem Schluss, dass das Gesetz und die damit beschlossene Kommunalisierung der Ausgleichszahlungen nach europäischem Recht nicht zulässig seien.

Hövel weiter: „Die Rechtssicherheit und die Vereinbarkeit mit europäischem Recht  sind die entscheidenden Fragen in dem Gesetzgebungsverfahren und weder SPD und Grüne, noch die Landesregierung haben im Laufe des Verfahrens in diesen Fragen für Klarheit gesorgt. Da inzwischen mindestens eine Beihilfebeschwerde zu dem Gesetzentwurf bei der EU-Kommission in Brüssel vorliegt, fühlten sich die Regierungsfraktionen offenbar dazu getrieben, das Gesetz noch im Oktober durchs Parlament zu peitschen.“

Neben der Rechtssicherheit für Kommunen sei auch die wirtschaftliche Existenz der im ÖPNV und der Schülerbeförderung tätigen niedersächsischen Verkehrsunternehmen nicht sichergestellt, wenn das System der Schülerbeförderung umgestellt wird. „Es ist überhaupt nicht klar, ob die Qualität des ÖPNV in den Kommunen und insbesondere im ländlichen Raum mit der anstehenden Umstellung dauerhaft erhalten bleiben kann“, so Hövel.

veröffentlicht am 14.10.2016