Thümler: Im Fall Schminke geht es um den Rechtsschutz der Bürger vor Verleumdung – CDU stimmt für Aufhebung der Immunität

Hannover. Die CDU-Fraktion wird dem Antrag der Staatsanwaltschaft Göttingen auf Aufhebung der Immunität des SPD-Abgeordneten Ronald Schminke im Landtag zustimmen. Das hat Fraktionschef Björn Thümler nach der heutigen Ältestenratssitzung erklärt: „Der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst (GBD) des Landtags kommt in seiner Stellungnahme zu dem Schluss, dass der Aufhebung der Immunität von Herrn Schminke rechtlich nichts im Weg steht. Im Gegenteil: Der GBD hält die Nichtaufhebung der Immunität sogar für rechtlich fehlerhaft. Auch wir können nicht erkennen, dass in diesem Fall eine Ausnahme gemacht werden müsste und die Staatsanwaltschaft den Vorgang zu den Akten legen sollte. Es geht in dieser Frage nicht um den Schutz von Abgeordneten vor willkürlicher Verfolgung durch den Staat, sondern um den Rechtsschutz der Bürger vor Verleumdung. Herrn Schminke in diesem konkreten Fall vor staatsanwaltlichen Ermittlungen zu schützen, wäre ein verheerendes Signal. Es würde zu Recht der Vorwurf eines Zwei-Klassen-Rechts erhoben werden.“

Thümler weiter: „Abgeordnete müssen gesellschaftliche Missstände ansprechen dürfen, ohne dass sie dabei eingeschüchtert oder mundtot gemacht werden können. Bei der Benennung von Missständen ist es im Fall Schminke aber nicht geblieben. Schminke hat auch Behauptungen über die finanzielle Situation anderer aufgestellt, für die er sich nun rechtfertigen muss, wie es jeder andere Bürger in einem vergleichbaren Fall auch machen müsste.“

Wenn SPD und Grüne auch im Landtag gegen die Aufhebung der Immunität von Herrn Schminke stimmen sollten, würden sie einen bedenklichen Präzedenzfall schaffen, auf den sich Abgeordnete populistischer oder radikaler Parteien nicht nur in Niedersachsen sicherlich gerne berufen würden. SPD und Grüne wären daher gut beraten, der niedersächsischen Justiz zu vertrauen und die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft zuzulassen.“

veröffentlicht am 25.10.2016