Rede des Parlamentarischen Geschäftsführers der CDU-Landtagsfraktion, Jens Nacke, zu Top 4 „Immunitätsangelegenheiten“

– Es gilt das gesprochene Wort –

Ich möchte folgendes an den Anfang meiner Ausführungen stellen: Es ist gut, wenn ein Abgeordneter sich das Vertrauen erworben hat, dass die Bürgerinnen und Bürger sich an ihn wenden, wenn sie Hilfe brauchen. Es ist gut, wenn ein Abgeordneter sich um die Belange kümmert, die an ihn herangetragen werden und zwar unabhängig von Zuständigkeiten und Bedeutung. Und es ist gut, wenn ein Abgeordneter sich darum kümmert, dass Missstände aufgedeckt und beseitigt werden. Insbesondere, wenn Menschen betroffen sind, die sich selbst nicht wehren können – wie beispielsweise die Bewohner eines Pflegeheimes. Es gibt deshalb keinen Abgeordneten in diesem Haus, der das Engagement von Herrn Schminke nicht gutheißt.

Wir Abgeordnete sind alle unterschiedliche Typen. Wir haben eine unterschiedliche Vita, sind unterschiedliche Charaktere und gehen unterschiedlich an unsere Aufgaben heran. Auch das ist gut. Es gibt deswegen viele Mitglieder dieses Hauses – ich gehöre ausdrücklich dazu – die sagen, Herrn Schminke hätte in diesem Fall nicht über die Zeitung die Öffentlichkeit suchen dürfen. Es wäre besser gewesen, die Heimaufsicht zu informieren. Vielleicht auch direkt den Göttinger Landrat. Aber darum geht es in dieser Frage nicht.

Es ist heute nämlich nicht Aufgabe dieses Parlament, Ronald Schminkes Motive oder seine Arbeitsweise zu bewerten. Es ist übrigens auch nicht unsere Aufgabe, zu erwägen oder gar zu entscheiden, ob Ronald Schminke sich strafbar gemacht hat. Das ist ausdrücklich Aufgabe der Staatsanwaltschaft Göttingen. Und die Staatsanwaltschaft Göttingen möchte dieser Aufgabe auch nachkommen – deshalb hat sie die Aufhebung der Immunität des Abgeordneten Schminke beantragt.

Ich bin jetzt seit fast 14 Jahren Mitglied dieses Hauses. In dieser Zeit hat das Parlament ein solches Strafverfolgungsanliegen einer Staatsanwaltschaft niemals unterbunden. Heute soll das zum ersten Mal anders sein.

Was also ist heute unsere Aufgabe? Dieses Parlament muss heute darüber entscheiden, ob

  1. das Verfahren der Staatsanwaltschaft Göttingen gegen den Abgeordneten Schminke allein und ausschließlich durchgeführt wird, um ihn in seiner parlamentarischen Arbeit zu behindern und ob
  2. die Willensbildung des gesamten Parlaments durch dieses Verfahren behindert wird.

Es geht dabei am Ende ausschließlich um Herrn Schminke. Es ist eine Einzelfallentscheidung.

Und doch handelt es sich um eine sehr grundsätzliche Frage, die sich nicht beantworten lässt, ohne einen tiefen Blick in die Geschichte des Parlamentarismus, die Entwicklung des Rechtsstaates und der Gewaltenteilung zu werfen. Die heutige Debatte ist daher vielleicht die grundsätzlichste Diskussion über unser parlamentarisches Selbstverständnis, die wir in dieser Periode führen.

Der in der Verfassung gewährte Schutz des Abgeordneten vor Strafverfolgung ist ein hat erkämpftes Recht. Es ist ein Schutzrecht gegen die anderen Gewalten, insbesondere die Exekutive. Auch in Niedersachsen sind die Mitglieder der Landesregierung Vorgesetze von Polizei, Ordnungsbehörden und Staatsanwaltschaft. Es ist für uns heutzutage kaum vorstellbar, dass diese Macht willkürlich eingesetzt werden könnte, um missliebige Abgeordnete festzusetzen und an ihrer Arbeit zu hindern. Und doch ist genau das der Grund für die Regeln zur Immunität.

Die Immunität ist dabei Teil einer ganzen Reihe von Sonderrechten, die die Verfassung den Abgeordneten gegenüber der Exekutive einräumt: Wir haben Antrags- und Rederecht in diesem Parlament. Wir genießen dabei auch Indemnität. Damit wir hier frei reden können, dürfen wir in diesem Parlament sogar jemanden beleidigen, ohne strafrechtliche Folgen befürchten zu müssen. Wir können Fragen stellen und die Landesregierung muss sie beantworten. Wir können Akten verlangen und die Landesregierung muss sie uns geben. Wir können Informationen sammeln und die Aussage über die Quelle verweigern, selbst wenn dadurch Geheimnisverrat begangen wurde.

Wir haben erlebt, wie schwer es einer Landesregierung fallen kann, diese Rechte der Abgeordneten zu akzeptieren. Mehrfach mussten sich Abgeordnete Ihre Rechte vor dem Verfassungsgericht erkämpfen. Und sie haben jedes Mal Recht bekommen. Wir haben mächtige Privilegien gegenüber der Regierung, die sonst niemand hat, weil wir die Vertreter des Volkes sind – und zwar nur wir.

Niemand erhebt im vorliegenden Fall irgendeinen Vorwurf gegen die Regierung oder Ihre Organe. Niemand macht der Staatsanwaltschaft einen Vorwurf, sie wolle willkürlich ermitteln. Niemand behauptet, der Antrag auf Aufhebung der Immunität sei unangemessen. Und übrigens behauptet auch niemand, Ronald Schminke wäre durch dieses Verfahren gehindert, seine Rechte und seine Aufgaben als Parlamentarier wahrzunehmen. Der Vorwurf, den Rot-Grün erhebt, richtet sich gerade nicht gegen den Staat – er richtet sich gegen die Bürgerinnen und Bürger.

Herr Tonne sagt in einem Interview im Rundblick: „Es geht nur mittelbar um die Äußerungen des Herrn Schminke. Dahinter liegt das Recht des Parlaments als Ganzes, Missstände öffentlich zu benennen, ohne gleichzeitig Gefahr zu laufen, dafür an den Pranger gestellt oder mit Strafanzeigen eingeschüchtert zu werden.“  Das Parlament als Ganzes wird aber gar nicht an den Pranger gestellt. Die Kritik an seinen Äußerungen trifft ausschließlich Herrn Schminke. Viel spannender ist aber, dass SPD und Grüne das Recht in Frage stellen, überhaupt eine Strafanzeige zu stellen. Ein Recht, das beim Straftatbestand der Verleumdung ausschließlich den Bürgerinnen und Bürgern zusteht.

Wir müssen also heute nicht entscheiden, ob die Staatsanwaltschaft willkürlich gegen einen Abgeordneten vorgeht sondern ob eine Bürgerin mittels einer Anzeige die Staatsanwaltschaft und den Rechtsweg missbraucht, um ihrerseits willkürlich gegen einen unliebsamen Abgeordneten vorzugehen.

Man könnte an dieser Stelle die grundsätzliche Frage aufwerfen, ob nicht ein Abgeordneter in seiner herausgehobenen Stellung es grundsätzlich ertragen und aushalten muss, wenn Bürgerinnen und Bürger ihre Rechte in Anspruch nehmen. Ich will es aber nicht so grundsätzlich angehen, weil es sich bei der Frage der Immunität eben doch um eine Einzelfallentscheidung handelt und der nächste Fall ganz anders gelagert sein kann.

Und deshalb müssen wir uns jetzt eben dem Einzelfall widmen. Herr Schminke hat öffentlich Behauptungen über ein Pflegeheim aufgestellt, von denen die Betreiberin sagt, sie entsprächen nicht der Wahrheit. Dabei geht es insbesondere um den Umstand, dass Herr Schminke öffentlich die Bonität der Betreiberin in Frage gestellt hat. Es gibt jetzt zwei Möglichkeiten: Herr Schminke hat Recht oder die Betreiberin des Pflegeheims. Wir alle kennen die Wahrheit nicht. Auch die Staatsanwaltschaft kennt sie nicht. Deshalb will sie ermitteln.

Mit ihrer Entscheidung die Immunität nicht aufzuheben unterbinden SPD und Grüne diese Ermittlungen. Sie schlagen sich damit auf die Seite ihres Kollegen. Das mag menschlich verständlich sein, aber sie setzen sich damit an die Stelle des Staatsanwaltes und des Richters gleichermaßen. Damit nehmen sie eine Rolle ein, die diesem Parlament nicht zusteht. Niemand spricht Herrn Schminke seinen guten Willen ab. Aber können Sie wirklich ausschließen, dass er im Eifer des Gefechts übers Ziel hinausgeschossen ist? Kann wirklich jeder von Ihnen von vornherein ausschließen, dass Herr Schminke sich strafbar gemacht hat?

Nein, das können Sie nicht. Und deshalb bedeutet Ihre Entscheidung, dass es im Ergebnis nicht darauf ankommt, ob Herr Schminke sich strafbar gemacht hat. Selbst wenn der Vorwurf der Verleumdung zutrifft soll er dafür nicht bestraft werden. Ist das wirklich das Signal, dass Sie heute aussenden wollen? Dass ein Abgeordneter wissentlich die Unwahrheit sagen darf, wenn nur das Ziel ein gutes ist? Dass ein Abgeordneter Lügen über andere verbreiten darf, wenn er Missstände aufklären will? Und wollen Sie wirklich hinnehmen, dass dieser Vorwurf gegenüber Herrn Schminke ungeklärt in Raum bleibt, obwohl wir doch sicher sind, dass an diesem Vorwurf nichts dran ist.

Herr Schminke selbst hat von den Abgeordneten des Landtages öffentlich eingefordert, dass sie seine Immunität nicht aufheben sollen. Er hat damit das Verfahren zusätzlich belastet. Die gestrige Entscheidung des Ältestenrates kommentiert Herr Schminke ausweislich der Hessisch Niedersächsischen Allgemeinen (HNA) wie folgt: „Es kann nicht sein, dass jemand, der Missstände aufdeckt am Ende wie ein Beschuldigter dasteht.“ Aber warum soll denn dass nur für Abgeordnete gelten?

Warum dieses Sonderprivileg nur für Abgeordnete? Was, wenn es kein Parlamentarier, sondern ein Bürgermeister gewesen wäre, der keine Immunität für sich in Anspruch nehmen kann, aber genauso in der Öffentlichkeit steht und auf eine Wiederwahl angewiesen ist? Und wieso „am Ende“? Am Ende würde doch wohl eine Einstellung des Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft stehen, wenn Herr Schminke sich nichts hat zu Schulden kommen lassen. Warum ist jedem Menschen ein solches Verfahren zuzumuten, nur einem Abgeordneten nicht?

Welchen Anhaltspunkt gibt es dafür, dass gegen andere Personen keine Anzeige wegen Verleumdung erhoben worden wäre, wenn sie solche Behauptungen öffentlich aufgestellt hätten? Und warum soll ein Abgeordneter das Recht haben gleich alles in der Zeitung zu veröffentlichen, ohne dafür Rechenschaft ablegen zu müssen, während alle anderen sich an die Heimaufsicht wenden müssten?

Mit seinen öffentlichen Einlassungen macht Herrn Schminke deutlich, dass er die Aufhebung seine Immunität als Vorverurteilung und Stigmatisierung empfindet. Einige Kollegen der SPD haben ebenfalls so argumentiert. Damit sagen sie, nicht die Strafanzeige, nicht das Verfahren, sondern die Aufhebung der Immunität selbst belaste den Abgeordneten in seiner Arbeit. Was für eine absurde Argumentation.

Die CDU hat sich die heutige Entscheidung nicht leicht gemacht. Wir haben deshalb um eine Einschätzung des unabhängigen Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes (GBD) des Landtages gebeten. Der GBD sagt: Wenn der Landtag die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft unterbindet handelt er ermessensfehlerhaft. Jede andere Entscheidung begründet eine Zweiklassenjustiz und wäre ein Verstoß gegen die Gewaltenteilung. Aus all dem ergibt sich, dass wir heute die Immunität des Kollegen Schminke aufheben müssen.

Mit ihrer heutigen Entscheidung haben die Kollegen von SPD und Grünen sich verrannt. Sie sind sich so sicher, dass Herr Schminke ein feiner Kerl ist und dass die Anzeige keine Aussicht auf Erfolg hat, dass sie heute der Staatsanwaltschaft das Recht absprechen, diese Frage zu prüfen und der Bürgerin das Recht absprechen überhaupt eine Anzeige stellen zu dürfen. Herr Schminke verlangt von ihnen eine Besserstellung gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern in diesem Land. Sie haben nicht die Kraft, ihm diese Forderung abzuschlagen. Sie nutzen dabei ein Mittel das ursprünglich einen Abgeordneten vor staatlicher Willkür schützen sollte. Tatsächlich ist jedoch ihre heutige Entscheidung sachlich nicht zu begründen und damit ihrerseits ein Akt staatlicher Willkür. Mit der heutigen Entscheidung verhindern sie ein rechtstaatliches Verfahren. Damit fällt ein großer Schatten auf dieses Parlament, auf diese Regierung, auf Ihre Einstimmenmehrheit und letztlich auch auf den Abgeordneten Schminke.

veröffentlicht am 26.10.2016