Hiebing: Geplante Änderung des Kommunalverfassungsgesetzes ist Ausdruck rot-grüner Kommunalfeindlichkeit

Hannover. Der kommunalpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion hat der rot-grünen Landesregierung in der heutigen Landtagsdebatte über die Änderung des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes „Kommunalfeindlichkeit“ vorgeworfen. „Kürzere Amtszeiten für Bürgermeister und Landräte, die Wiedereinführung der Stichwahl und die Anhebung des passiven Wahlalters sind nur einige Beispiele für die Knüppel, die SPD und Grüne den Kommunen seit ihrem Amtsantritt zwischen die Beine geworfen haben“, kritisiert Hiebing. „Von der angekündigten Kommunalfreundlichkeit ist bei dieser Landesregierung nichts zu spüren.“

Auch die von rot-grün geplante umfassende Novellierung des Kommunalverfassungsgesetztes hält Hiebing für überflüssig. „Seitens der Kommunen gibt es keinen Bedarf für eine Änderung der bestehenden Regelungen. Im Gegenteil: Spätestens in den Anhörungen ist deutlich geworden, dass die kommunalen Spitzenverbände den Großteil der geplanten Änderungen für falsch halten.“ So sei beispielsweise die anvisierte Verpflichtung aller Gemeinden mit mehr als 20.000 Einwohnern zur Einstellung von Gleichstellungsbeauftragten ein massiver Eingriff in die kommunale Personal- und Organisationshoheit – zumal die Landesregierung trotz Konnexitätsgebots nur für die Hälfte der entstehenden Kosten aufkommen wolle.

Kritisch sieht Hiebing auch die in dem Gesetzentwurf vorgesehene Absenkung der Quoren für Bürgerbegehren sowie der Wegfall des Finanzierungsvorbehalts. „Bekommen wir wirklich ein mehr an Demokratie, wenn SPD und Grüne der Realisierung reiner Partikularinteressen Tür und Tor öffnen – wenn künftig Beschlüsse eines Bürgerentscheides umgesetzt werden müssen, auch wenn die Kommune sie eigentlich nicht finanzieren kann?“, so der CDU-Kommunalexperte. „Um es klar zu sagen: Bürgerbeteiligung ist richtig und wichtig. Statt aber die Vorgaben blindlings abzusenken, will die CDU dafür sorgen, dass die bestehenden Möglichkeiten der Teilhabe weiterentwickelt und damit attraktiver werden.“ Die rot-grünen Änderungsvorschläge würden hingegen für eine Entwertung des politischen Ehrenamtes sorgen.

Im Hinblick auf die angedachte wirtschaftliche Betätigung von Kommunen bemerkt Hiebing: „Ich halte es für verfassungsrechtlich bedenklich, wenn die Kommunen überörtlich in anderen Gebietskörperschaften für den öffentlichen Zweck aktiv werden.“

veröffentlicht am 26.10.2016